Widerstreitendes Interesse? Mandatsniederlegung?

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GLinux
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#1

31.01.2023, 19:24

Hallo zusammen,

hier liegt ein neues Problem auf dem Tisch und ich wäre für Eure Ansichten dankbar:

Wir vertreten zwei Personen in einem Verfahren. Wir sind immer davon ausgegangen, in beider Interesse zu handeln. Nun hat sich herausgestellt, dass sich Person 1 seit einiger Zeit von einem weiteren Anwalt beraten lässt, weil sie denkt, dass wir eher die Interessen von Person 2 vertreten.

Mit dieser neuen Erkenntnis fragen wir uns:
Ist das schon ein Fall von widerstreitendem Interesse und damit ein zwingender Grund, das Mandat niederzulegen?

Danke
GLinux
legalspecialist
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#2

31.01.2023, 19:52

Hallo,

da ist die Berufsordnung der Rechtsanwälte eindeutig:

https://dejure.org/gesetze/BORA/3.html# ... sst%20war.
Gruß
Oli

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#3

31.01.2023, 20:55

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
31.01.2023, 19:52
Hallo,

da ist die Berufsordnung der Rechtsanwälte eindeutig:

https://dejure.org/gesetze/BORA/3.html# ... sst%20war.
Danke, ich muss mich vielleicht noch ein bisschen präziser ausdrücken: Beide Mandanten sagen nicht direkt, dass oder wo sie unterschiedliche Interessen haben. Es ist eher die Frage, ob eine Beratung durch einen weiteren Anwalt automatisch als Hinweis gewertet werden muss, dass die Interessen widerstreiten.
legalspecialist
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#4

31.01.2023, 21:18

Dann würde es durchaus Sinn machen, die Mandanten mal "an den runden Tisch" zu setzen und herauszufinden, was der eigentliche Mandatsgegenstand wäre / ist ... Denn irgendwie haben diese "2-"Mandanten euch ja schließlich mandatiert?!

:kopfkratz
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Oli

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#5

01.02.2023, 08:49

Es ist schwierig irgendeine Aussage zu treffen, wenn man nicht einmal weiß, um was es geht. Nur weil 2 Mandanten auftreten, ist das nicht immer ein Anlass von widerstreitenden Interessen auszugehen. So ist da jedenfalls keine Aussage zu treffen. Unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass diese Frage der Anwalt beantworten sollte.
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#6

01.02.2023, 13:48

Ich stimme Anahid zu. Um die Interessenkollision prüfen zu können, müsste man den genauen Sachverhalt kennen, um den es geht und wissen, wie die Mandatierung und die weitere Korrespondenz mit dem/den Mandanten im Einzelnen abgelaufen ist. Haben z. B. beide eindeutig einen Mandatsauftrag erteilt, evtl. beide auch eine Vollmacht unterschrieben oder kamen die halt immer zu zweit und der RA ging davon aus, dass er beide vertritt? Grundsätzlich können sich Mandanten unter bestimmten Umständen im - jeweils zu prüfenden - Einzelfall auch nach entsprechendem Hinweis auf eine mögliche Interessenkollision mit einer weiteren Vertretung durch einen RA einverstanden erklären, aber das nur in bestimmten Ausnahmefällen. Hier kommt ja noch hinzu, dass bereits ein weiterer RA mandatiert worden ist. Mandant 2 also für die Kosten von zwei RAe. einzustehen hätte (einmal als Gesamtschuldner und einmal als alleiniger Kostenschuldner). Da darf man schon zweifeln, ob das Ergebnis so gewollt ist.
Ein vorsichtiger RA wird im Zweifelsfall immer vermeiden, in diese Situation zu kommen und von Anfang an klären, wer Mandant ist, gerade weil sich auch erst im Laufe des Mandats eine Interessenkollision entwickeln kann.
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