
Ich verzweifle aktuell an der Zwangsvollstreckung bei uns in der Kanzlei. War jetzt so oft der Meinung durch die uns vorliegende Bankverbindung der Mandanten, die sie im Fragebogen angegeben haben mit einer Pfändung den richtigen Weg zu gehen. Paarmal hab ich jetzt schon das Pech gehabt, dass die Bank entweder die Filiale geschlossen hat, es die Bank gar nicht mehr gibt oder aber die Geschäftsbeziehung gar nicht mehr besteht.
Habt ihr einen Tipp für mich, ob ich online irgendwo verlässlich prüfen kann, ob eine IBAN noch existiert und auch tatsächlich bei welcher Bank? Habe mich gerade durch zig Seiten geklickt, komme aber nie auf ein einheitliches Ergebnis.
Wenn ich jetzt natürlich jedes Mal einen PfÜB beantrage und Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten zahlen muss, mir dann aber mitgeteilt wird, dass aus vorgenannten Gründen die Sache quasi eingestellt wird, bedankt sich mein Chef über kurz oder lang auch bei mir

Oder habt ihr einen ganz anderen Tipp für mich? Bin für alles offen