Ihr LIeben,
..muss man vor der Durchführung der Sicherungsvollstreckung den vorliegenden Titel nochmals über den GVZ zustellen lassen?
Danke!
LG vom Moschele
Sicherungsvollstreckung
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Is auf dem Titel ein Zustellvermerk enthalten?
https://www.iww.de/ve/archiv/der-prakti ... 20a%20Abs.
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Nein, lieber Oli, also vorher zustellen durch GVZ..? (Urteil, vollstreckbare Ausfertigung, kein Zustellvermerk Gegner)
Ganz liebe Grüße für Deine Mühe!!
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- Anahid
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Das ein Urteil nicht von Amts wegen zugestellt wird, ist aber eher untypisch. Widerspricht auch irgendwie § 317 ZPO. Kann es sein, dass das Gericht nur vergessen hat, den Zustellungsvermerk anzubringen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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@Moschele11: Ruf mal bei dem Gericht an, was den Titel erlassen hat und frag nach, ob der Titel bereits vAw zugestellt worden ist. Wenn ja, reichst du einfach den Titel bzgl. der Ergänzung der Zustellung ein. Alternativ könntest du den Titel auch von Anwalt zu Anwalt zustellen lassen...
Gruß
Oli
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- gabrielle
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wieso, Du kannst doch auch im GVA ankreuzen, dass der Titel noch zugestellt werden soll.
Um diesem Ärgernis zu entgehen, beantrage ich immer, wenn ich die vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantrage:
In dem Rechtsstreit
... ./. ..
Aktenzeichen
bitten wir um Erteilung einer
vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsvermerk des (Urteils etc.) vom (Datum).
Somit erhalte ich dann immer zusammen die vollstreckbare Ausfertigung und die Zustellbescheinigung.
LG
gabrielle
Um diesem Ärgernis zu entgehen, beantrage ich immer, wenn ich die vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantrage:
In dem Rechtsstreit
... ./. ..
Aktenzeichen
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Somit erhalte ich dann immer zusammen die vollstreckbare Ausfertigung und die Zustellbescheinigung.
LG
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Ein großes Dankeschön an alle für Eure Antworten!
Ich grüße Euch, Moschele
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