Wir wurden von unserer Mandantin damit beauftragt, Unterhaltsrückstände zu vollstrecken.
Die Parteien, wobei unsere Mandantin damals von einem anderen Rechtsanwalt vertreten war, haben im Jahr 2014 einen Vergleich geschlossen. Ob dieser dem Prozessbevollmächtigten des Gegners zugestellt wurde, weiß ich nicht. Ich hab hier lediglich die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs vorliegen, allerdings ohne Zustellvermerk.
Muss ich diesen Vergleich, bevor ich die Pfändung betreibe, dem damals bevollmächtigten gegnerischen Anwalt zustellen.
Schon mal dankeschön für die Antworten, auch wenn das eventuell eine "blöde" Frage ist
Zustellung Vergleich aus dem Jahr 2014
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Hallo,
wenn kein Zustellvermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung enthalten ist, kannst du entweder
wenn kein Zustellvermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung enthalten ist, kannst du entweder
- Mit einem ZV-Auftrag gleichzeitig die Zustellung beantragen,
- zunächst die Zustellung vornehmen lassen.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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- Muschel
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Und das elektronische EB (wenn ich das von Anwalt zu Anwalt zustelle) füge ich dann einfach dem Titel bei?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Gruß
Oli
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Lies dir mal das hier durch: https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... en-f109013
Gruß
Oli
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Von Anwalt zu Anwalt zustellen ist bischn unsicher, da du nicht weisst, ob er den Schuldner nach 9 Jahren überhaupt noch vertritt
- Muschel
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Der Anwalt vertritt den Schuldner noch. Jetzt habe ich allerdings das eEB zurückerhalten, wo nicht einmal draufsteht, was zugestellt wurde.
Das finde ich sehr komisch, da ich das Schriftstück, den Titel genau bezeichnet habe und wenn ich bei gesendete Nachrichten reinschaue und mir das geforderte eEB angucke, steht dort auch bei Anzeigenname " Vergleich - AG-.....vom .....Az....."
Der gegnerische Anwalt hat jetzt ein eEB zurückgesandt, wo bei Anzeigename gar nichts drin steht.
Das finde ich sehr komisch, da ich das Schriftstück, den Titel genau bezeichnet habe und wenn ich bei gesendete Nachrichten reinschaue und mir das geforderte eEB angucke, steht dort auch bei Anzeigenname " Vergleich - AG-.....vom .....Az....."
Der gegnerische Anwalt hat jetzt ein eEB zurückgesandt, wo bei Anzeigename gar nichts drin steht.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Dann würde ich das Telefon in die Hand nehmen und mal Rückfragen, "was schief gegangen" ist?
Gruß
Oli
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- Muschel
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Ich hab jetzt rausgefunden, woran das liegt, dass mir beim eEB beim Anzeigename nichts angezeigt wird. Hab eine Testnachricht an eine Anwaltskollegin geschickt mit eEB, welche genau bezeichnet wurde. Wenn ich die Nachricht über den WebBrowser abrufe dann zeigt er mir dass eEB auch so, wie es angefordert wurde, mit Anzeigename.
Wenn ich mir die beA Nachrichten aber über RA Mirco Posteingang (E-Workflow) abhole, dann zeigt er mir das eEB nicht mit dem Anzeigename an. Habt ihr das Problem auch? Ist das eine Einstellungssache?
Wenn ich mir die beA Nachrichten aber über RA Mirco Posteingang (E-Workflow) abhole, dann zeigt er mir das eEB nicht mit dem Anzeigename an. Habt ihr das Problem auch? Ist das eine Einstellungssache?
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Dazu fällt mir nur ein: Frag doch mal den E-Support von RA-Micro, bei mir ist das net so...
Gruß
Oli
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