Hallo
Ich möchte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus einem Urteil beantragen. Nun hat sich nach dm Urteil die Adresse des Schuldners geändert.
Ich fürchte, ddas Gericht wird ihn aus diesem Grund nicht erlassen.....wie gehe ich hier am besten vor?
Pfüb aus Urteil bei geänderter Adresse
- Anahid
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Warum sollte das Gericht den PfÜB nicht erlassen? Das Gericht überprüft nicht die Anschrift des Schuldners. Wäre ja noch schöner, wenn man bei jeder Adressänderung sofort eine Abänderung des Vollstreckungstitels beantragen müsste.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Viel Erfolg
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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