Hallo,
unsere Anwältin hat einen Termin in Untervollmacht vor dem AG wahrgenommen. Sie hat dort lediglich den Antrag auf ein 2. VU gestellt, da die Gegenseite nicht erschienen ist.
Was muss ich abrechnen?
Vorschlag: 0,65 VG
0,5 TG
Danke für Eure Antworten.
VG, spatzn
Gebühr Terminsvertreter
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- Registriert: 05.07.2006, 17:52
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Hallo zurück,
sie meint, sie bekäme eine 0,6 TG. Weil sie irgendeine Nr. im RVG gelesen hat, wonach sie bei dem gestellten Sachverhalt nur die Hälfte der normalen Gebühr bekommt.
Eine 0,65 VG nimmt sie gar nicht.
VG, spatzn
sie meint, sie bekäme eine 0,6 TG. Weil sie irgendeine Nr. im RVG gelesen hat, wonach sie bei dem gestellten Sachverhalt nur die Hälfte der normalen Gebühr bekommt.
Eine 0,65 VG nimmt sie gar nicht.
VG, spatzn