Der Fehlbetrag wird nach Beschlussinhalt niedergeschlagen. Das Problem besteht allerdings darin, dass die Gerichtsvollzieherin diesen Betrag bereits vereinnahmt hat.
Seit mehr als einem Monat liegt der vorbenannte Beschluss des Vollstreckungsgerichtes vor, die Gerichtsvollzieherin reagiert jedoch nicht. Die Gerichtsvollzieherin ignoriert auch Mahnungen.
Ist dies ein Fall der Schadenersatzklage gemäß § 839 BGB oder wo bekommen wir das Geld für die Mandantschaft her?
Hat jemand eine Idee???? Wäre für jede Hilfe dankbar!!!!!
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