Hallo zusammen,
wir haben per beA eine Videodatei an ein Arbeitsgericht geschickt. Dies teilte uns mit, dass es systemseitig die Übermittlung von Videodateien ausgeschlossen ist.
Da ich beim Gericht niemanden erreiche, um nachzufragen....
Weiß jemand, ob es grundsätzlich möglich ist Videos per beA zu versenden? Liegt es am Datei-Format oder kann man Videos überhaupt nicht per beA versenden?
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit
Übermittlung Videodateien per beA
- Adora Belle
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Technisch ist es möglich, aber ich glaub verfahrensrechtlich musst Du Videos auf einem körperlichen Datenträger einreichen.
- Adora Belle
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Hier nicht die Frage. Offenbar ist das Senden selbst ja schon gelungen.
Seit April 2022 soll man in einer Nachricht höchstens 200 Dateien mit insgesamt höchstens 100 MB senden können. Ab Januar 2023 sollen es dann höchstens 1.000 Dateien mit insgesamt höchstens 200 MB sein.
Physische Datenträger sind CD und DVD.
Steht alles in der Bekanntmachung zu §5 ERVV.
Seit April 2022 soll man in einer Nachricht höchstens 200 Dateien mit insgesamt höchstens 100 MB senden können. Ab Januar 2023 sollen es dann höchstens 1.000 Dateien mit insgesamt höchstens 200 MB sein.
Physische Datenträger sind CD und DVD.
Steht alles in der Bekanntmachung zu §5 ERVV.
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Ist bei uns nicht möglich, wir haben es bisher aber auch nur mit sehr großen Videodateien ausprobiert. Wir schreiben in den Schriftsatz stattdessen gleich immer „Beweis: Augenscheinseinnahme des Videos vom xx.xx.xxxx“ mit rein.
- jojo
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Guck in die Bestimmungen zum ERV, da steht drin, welche Dateien übersandt werden können. Und das sind keine Videodateien.
Datenträger werden dann als "Beiakte" zur E-Akte genommen.
Bei mir wäre das Gucken von Cd/DVD technisch gar nicht möglich, da wir dazu keine Laufwerke haben. Ich würde also einen Stick versenden.
Datenträger werden dann als "Beiakte" zur E-Akte genommen.
Bei mir wäre das Gucken von Cd/DVD technisch gar nicht möglich, da wir dazu keine Laufwerke haben. Ich würde also einen Stick versenden.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Uhhh da wäre ich vorsichtig. Ich hatte gerade erst letzte Woche ein super Seminar bei Frau Cosack, die davon abgeraten hat, einen Stick zu versenden, da ein Stick nicht als Datenträge im Gesetz aufgeführt ist und daher von der Gegenseite als unzulässig moniert werden könnte. In dem Fall würde ich, wenn ein Stick versandt werden soll, zumindest nicht im Schriftsatz erwähnen, dass es ein USB-Stick ist. Vor allem in Strafsachen gab es da wohl schon einige Probleme.jojo hat geschrieben: ↑02.12.2022, 12:29Guck in die Bestimmungen zum ERV, da steht drin, welche Dateien übersandt werden können. Und das sind keine Videodateien.
Datenträger werden dann als "Beiakte" zur E-Akte genommen.
Bei mir wäre das Gucken von Cd/DVD technisch gar nicht möglich, da wir dazu keine Laufwerke haben. Ich würde also einen Stick versenden.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Genau. Wirksam per ERV eingereicht ist die Datei nur auf CD oder DVD. Was das Gericht kann, darf uns dabei nicht interessieren.
Ich könnte natürlich aus Nettigkeit auch noch einen Stick dazupacken. Oder halt per beA übersenden, wenn technisch möglich. Das kann aber den zulässigen Datenträger nicht ersetzen, nur ergänzen.
Ich könnte natürlich aus Nettigkeit auch noch einen Stick dazupacken. Oder halt per beA übersenden, wenn technisch möglich. Das kann aber den zulässigen Datenträger nicht ersetzen, nur ergänzen.
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Sticks werden wohl deshalb nicht akzeptiert, da zur Produktion ausrangierte Speicherchips recycelt werden und sich darauf Viren befinden könnten, die dann auf die Gerichtsrechner gelangen könnten.