Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Di
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#1
06.12.2007, 09:58
Schönen guten Morgen,
ich hab mal wieder ne blöde Frage zur Zwangsversteigerung!
Werden bei der Zwangsversteigerung auch die Personen informiert, die ein Wohnrecht auf dem Grundstück haben?
Bin momentan total unsicher...
Bitte helft mir
Lg Di
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StineP
#2
06.12.2007, 10:11
Ich glaube, Mieter erhalten explizit keine Mitteilung. Ich denke aber, dass jemand mit Wohnrecht Anspruch darauf hat - er ist ja im GB eingetragen. Kann mir daher schon vorstellen, dass er informiert wird. Schließlich muss dieser doch auch am Termin teilnehmen, wenn ich das richtig gelesen habe.
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Jupp03/11
#3
06.12.2007, 10:12
Diese werden erstmals informiert, wenn das Verkehrswertgutachten vorliegt und der Verkehrswert somit festzusetzen ist.
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Di
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#4
06.12.2007, 10:18
Ich habe im meinem Antrag stehen, "... Zugleich beantragen wir, den Anordnungsbeschluss dem Mieter des Grundstücks, Herrn/Frau ... zuzustellen." Deshalb bin ich so verunsichert.
Ich war eigentlich der Meinung, dass die Personen, die im Grundbuch stehen, eine Mitteilung bekommen, aber Mieter nicht...
Ist das alles irre, unglaublich
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)
Liebe Grüße
Diana
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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Johannsen
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#5
15.12.2007, 16:53
Di hat geschrieben:
Ich war eigentlich der Meinung, dass die Personen, die im Grundbuch stehen, eine Mitteilung bekommen, aber Mieter nicht...
Ist das alles irre, unglaublich
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Die Mitteilung an die Grundbuchberechtigten ergibt sich aus der Beteiligtenstellung des § 9 ZVG.
Hinsichtlich der Mieter hat sich ab 01.02.07 durch das 2. JuModG einiges getan. manche Kollegen beteiligen die Mieter formlos weiter, andere nicht. Der Gläubiger kann beantragen, dass die Mieter von der Versteigerung benachrichtigt werden (§ 57b ZVG nF
http://dejure.org/gesetze/ZVG/57b.html)