Hey,
ich bin neu hier, vorher war ich immer stiller Mitleser
Ich bin in der Bredouille: Wir haben einen Titel gegen einen Schuldner, der sich nach Zustellung offenbar ins nichteuropäische Ausland abgesetzt hat. Nun haben wir die Information, dass er in der kommenden Woche für einen Tag in Deutschland ist bei einem öffentlichen Event. Wie kann ich hier vollstrecken? Was muss beachtet werden? Zuständiger Gerichtsvollzieher ist ja der ansässige vom Eventort, richtig?
Taschenpfändung klar, aber sonst noch etwas?
Ich wäre euch so dankbar für eure Hilfe. Bin in der ZV noch nicht so angekommen, ist relativ neu, weil ich 8 Jahre aus dem Beruf war.
Liebe Grüße
mdlrefa
Abgesetzter Schuldner kurzzeitig in D - Wie ZV?
- Tigerle
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Was macht der Schuldner denn auf dem Event?
Ggfs. wäre es sinnvoll mit dem Gerichtsvollzieher vorher zu sprechen. Kommt ja auch etwas darauf an, was für ein Tag das ist.
Ggfs. wäre es sinnvoll mit dem Gerichtsvollzieher vorher zu sprechen. Kommt ja auch etwas darauf an, was für ein Tag das ist.
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- Foren-Azubi(ene)
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Im Vollstreckungsauftrag kann man doch eigentlich solche Zusatzangaben unter den Modulen angeben. Ich würde das so machen und ggf. mal die Durchwahl vom GVZ erfragen & vorab darüber aufklären, was es mit dem Vollstreckungsauftrag auf sich hat. Dann weiß der GVZ definitiv Bescheid.
- Anahid
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Ich stell mir eher die Frage, wenn der nur zu Besuch zu einem Event kommt, was man sich von einer Taschenpfändung vor Ort verspricht? Der Schuldner wird ja wohl kaum die Forderung in bar mit sich rumschleppen, Da stellt sich für mich eher die Frage, ob man hier nicht gutes Geld schlechtem hinterherwirft? Wenn der Mandant das natürlich unbedingt will, dann .....des Menschen Willen ist sein Königreich. Aber von mir aus würde ich einem Mandanten einen solchen Vollstreckungsversuch niemals vorschlagen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.