Abtretung und Pfändung unerlaubte Handlung

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SusanneReFa
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#1

28.09.2022, 11:42

Hallo, ich habe eine etwas komplizierte Frage und finde dazu leider keine Antwort:

Wir haben gegenüber einer Schuldnerin aus einer eigenen Angelegenheit eine Pfändung der Rente sowie Kontenpfändung wegen unerlaubter Handlung vorgenommen und Zahlungen mittlerweile erhalten. Dabei ist eine Überzahlung eingetreten.

Nun haben wir eine Mandantschaft, die gegen die gleiche Schuldnerin Ansprüche hat, allerdings nicht aus einer unerlaubten Handlung.

Kann ich mir die Ansprüche abtreten lassen von der Mandantschaft und dann den Überzahlungsbetrag an die Mandantschaft auszahlen, obwohl die Zahlung aus einer unerlaubten Handlung erfolgte und sicherlich die Pfändungsgrenze bei meiner Mandantschaft greift, weil die Forderung nicht aus unerlaubter Handlung resultiert.

Ich hoffe ich habe das einigermaßen erklären können und wäre über eine Antwort oder einen Tipp, wo ich nachschauen kann, sehr dankbar. Mein CHef möchte gern am besten gestern eine Antwort von mir hierzu.
Bthr166
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#2

22.10.2022, 21:12

Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden. Steht das nicht im § 398 BGB? Aber ich glaube nicht im Bezug auf die unerlaubte Handlung.

Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall in der Kanzlei, die Überzahlung wurde zurückbezahlt und keine Abtretung der Ansprüche vorgenommen.
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Anahid
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#3

24.10.2022, 12:54

Ich weiß nicht, ob Abtreten geht. Aber wie siehts denn mit einer Pfändung aus? Fragt sich halt, ob die Kosten der Pfändung nicht den zurückzuzahlenden Betrag auffressen.
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paralegal6
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#4

25.10.2022, 08:34

Ist da eine Restschuldbefreiung am Laufen? Wurdet ihr zur Rückzahlung aufgefordert?
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