Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe.
Ich habe einen Übertragungsvertrag im Wege vorweggenommener Erbfolge gemacht mit Löschung der bestehenden Grundschuld.
(Eltern auf Sohn).
Jetzt schreibt die Bank, dass sie keine Löschungsbewilligung erteilt, da die Grundschuld ein bestehendes Darlehen des Sohnes abdeckt und noch valutiert.
Ich soll hier eine Nachtragsverhandlung machen, dass der Sohn die Grundschuld nun doch übernimmt.
Habt ihr ein Muster für mich? Meine Kollegen meinte nur ich muss an den Hinweis der Änderung der Zweckerklärung denken. Was ist damit gemeint?
Nachtragsverhandlung
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Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass man es einfach genauso reinschreibt, wie es ist: dass der Sohn die Grundschuld nun doch übernimmt, weil sie ein bestehendes Darlehen des Sohnes abdeckt und noch valutiert.
Was den Hinweis der Kollegin betrifft, wäre es da nicht sinnvoller, sie erstmal selbst zu fragen, bevor erst andere hier im Forum versuchen, diese Äußerung zu deuten? Denn der Sicherungszweck war bisher Sicherung der Darlehensforderung gegen den Sohn und das bleibt auch so.
Was den Hinweis der Kollegin betrifft, wäre es da nicht sinnvoller, sie erstmal selbst zu fragen, bevor erst andere hier im Forum versuchen, diese Äußerung zu deuten? Denn der Sicherungszweck war bisher Sicherung der Darlehensforderung gegen den Sohn und das bleibt auch so.
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Hallo. Ich habe eine Frage. Wenn eine Änderungsurkunde beurkundet wird, kann die Niederschrift, wenn ich es richtig gelesen habe, bei der Niederschrift der Haupturkunde in der Papier-Urkundensammlung verwahrt werden. Das heißt, die Niederschrift der Änderungsurkunde wird hinter die Niederschrift der Haupturkunde gelegt. Kommt denn aber gar nichts an die Stelle in der Papier-Urkundensammlung, wo man "früher" die Niederschrift der Änderungsurkunde verwahrt hat (also zur entsprechenden Urkunden-Nummer)?
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Ich lege an die Stelle ein Blatt Papier ein mit dem Aufdruck, dass die Urkunde UVZ-Nr. xx bei der Urkunde Nr. yy verwahrt wird. Dann wird bei der Geschäftsprüfung nicht panisch gesucht.