Ich habe hier einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, bei dem sich dann herausgestellt hat, dass der Vollstreckungstitel auf den Rechtsnachfolger des Gläubigers umgeschrieben werden muss. Die Rechtsnachfolgeklausel wurde jetzt erteilt. Das Vollstreckungsgericht hat den Erlass des PfüB bis dahin "auf Eis gelegt".
Jetzt meine Frage: Kann ich den Vollstreckungstitel + die Urkunden über die Rechtsnachfolge (HR-Auszüge über Verschmelzung div. GmbHs) bei Beginn der ZV an den Schuldner zustellen lassen, also nach Erlass des PfÜB gemeinsam mit dessen Zustellung oder muss das vor Erlass des PfÜB geschehen?
Rechtsnachfolgeklausel + PfÜB - Zustellung vorab oder bei Beginn ZV?
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Ich würde auch sagen vorher, weil ja sonst die Voraussetzungen für den Erlass des Pfübs nicht vorliegen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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So ist es.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑05.10.2022, 11:45Ich würde auch sagen vorher, weil ja sonst die Voraussetzungen für den Erlass des Pfübs nicht vorliegen.