Liebe Leute, ich habe einen Knoten im Kopf:
Mandant hat für eine Berufung PKH bewilligt bekommen. Im laufenden Berufungsverfahren (Mandant ist Beklagter und Berufungskläger) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen unseres Mandanten eröffnet worden, das Verfahren ist noch nicht offiziell unterbrochen worden.
Ich dürfte die Gebühren doch wegen der PKH-Bewilligung nicht mehr bei dem Mandanten - und damit auch nicht im Insolvenzverfahren - geltend machen, oder? Und PKH abrechnen kann ich nicht, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Kriegen wir jetzt irgendwelche Gebühren?
Mandant mit PKH im laufenden Verfahren insolvent
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die PKH bleibt abrechenbar, entweder nach Abschluss des Verfahrens, oder 3 Monate nach Ruhensentscheidung, §8 Abs.1 RVG.
Bereits entstandene PKH-Gebühren kannst Du auch immer im Vorschusswege anfordern, §47 Abs.1 RVG. Das würde ich machen.
Bereits entstandene PKH-Gebühren kannst Du auch immer im Vorschusswege anfordern, §47 Abs.1 RVG. Das würde ich machen.