Hallo ihr
Ich bin total verunsichert was einen KfA angeht den ich machen soll...
Mir gehts eigentlich nur um die Fahrtkosten des Mandanten. Persönliches Erscheinen zum Termin war angeordnet.
Wie lass ich diese Kosten denn nun festsetzen?
Unsere Bürovorsteherin hat nur gesagt "nicht übers RVG"... hm, ich bin was Festsetzungen angeht nicht gerade sehr fit und mach das nicht oft, daher bin ich gerade mehr als überfordert mit der Sache...
Kann mir da jemand helfen?
Kostenfestsetzung der Fahrtkosten des Mandanten
- Anahid
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Recht hat Deine Bürovorsteherin, auch wenn ich die Aussage etwas dürftig finde.
Fahrtkosten der Parteien zum Termin werden nach dem JVEG festgesetzt. Die kannst Du ganz normal mit festsetzen lassen wie auch die Anwaltskosten, nur dass das nicht übers Programm geht, sondern Du dann unter die Berechnung der Anwaltskosten in Word einen Absatz hinzufügen musst:
Zusätzlich wird beantragt, die dem Kläger/Beklagten für die Terminswahrnehmung entstandenen Kosten wie folgt zu erstatten:
Welche Gebühren im Einzelnen entstehen können, steht im § 19 JVEG. Das wichtigste sind die Fahrtkosten § 5 JVEG und ein ggf. bestehender Verdienstausfall § 22 JVEG.
Fahrtkosten der Parteien zum Termin werden nach dem JVEG festgesetzt. Die kannst Du ganz normal mit festsetzen lassen wie auch die Anwaltskosten, nur dass das nicht übers Programm geht, sondern Du dann unter die Berechnung der Anwaltskosten in Word einen Absatz hinzufügen musst:
Zusätzlich wird beantragt, die dem Kläger/Beklagten für die Terminswahrnehmung entstandenen Kosten wie folgt zu erstatten:
Welche Gebühren im Einzelnen entstehen können, steht im § 19 JVEG. Das wichtigste sind die Fahrtkosten § 5 JVEG und ein ggf. bestehender Verdienstausfall § 22 JVEG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Das hat mir geholfen!
Ja, die Aussage war dürftig und ich hab das noch nie gemacht, daher war ich einfach nur durcheinander
Aber jetzt kann ich das Ding zumindest vom Tisch bekommen, nochmals ganz großes
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Hallo zusammen,
mein Chef möchte, dass ich im Kostenausgleichsantrag § 106 die PKW-Kosten für die Mandanten aufnehme.
Das geht ja nun nicht über Nr. 7003 VV RVG.
Also so wie o. g. als Zusatzantrag? mit MwSt? ohne? Rechne ich die Positionen dann zusammen?
Tatsächlich ist es das erste Mal........................................
mein Chef möchte, dass ich im Kostenausgleichsantrag § 106 die PKW-Kosten für die Mandanten aufnehme.
Das geht ja nun nicht über Nr. 7003 VV RVG.
Also so wie o. g. als Zusatzantrag? mit MwSt? ohne? Rechne ich die Positionen dann zusammen?
Tatsächlich ist es das erste Mal........................................
- Adora Belle
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Fahrtkosten des Mandanten richten sich nach dem JVEG. Darauf fällt keine Mehrwertsteuer an. Der Gesamtbetrag aller Kosten wird zur Ausgleichung angemeldet. Wie Du das in einem Antrag unterbringst, ist Geschmackssache. Meine Anträge lauten: I. RA-Kosten, II. Kosten nach JVEG, Summe aus I.+II.
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Hallo Zusammen,
bin gerade einbisschen verunsichert. Möchte für unseren Mdt Fahrtkosten zur Ausgleichung anmelden: § 5 JVEG 0,35 € pro Km oder 0,42 € ?
2. Er arbeitet nicht kann ich da § 20 Zeitversäumnis 4 € pro Std. anmelden?
Sorry habe das noch nie gemacht und bin mir irgendwie unsicher.
Danke Euch
bin gerade einbisschen verunsichert. Möchte für unseren Mdt Fahrtkosten zur Ausgleichung anmelden: § 5 JVEG 0,35 € pro Km oder 0,42 € ?
2. Er arbeitet nicht kann ich da § 20 Zeitversäumnis 4 € pro Std. anmelden?
Sorry habe das noch nie gemacht und bin mir irgendwie unsicher.
Danke Euch
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Ja, 0,35 Euro pro km und die 4 Euro Zeitversäumnis.