Forderungsanmeldung: Reicht allein der Titel aus?
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Hallo zusammen, kann der Insolvenzverwalter die Forderungsanmeldung mangels Schlüssigkeit bestreiten, weil ihm neben dem Vollstreckungstitel noch der Vertrag und die Kündigung zu dem titulierten Anspruch fehlt. In dem VB ist ist der Schuldner, der Forderungsgrund als auch die Forderungshöhe ersichtlich. Vielen Dank im Voraus.
- icerose
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Solange du ausschließlich die titulierte Forderung anmeldest, genügt der VB als Nachweis.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Liesel
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Da bei Erlass eines VB der Anspruch nicht geprüft wird, gehe ich davon aus, dass die Vorlage der anspruchsbegründenden Unterlagen notwendig ist. Ich übersende bei einem VU auch die Klage mit allen Anlagen an den IV.
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Ein vollstreckbarer Titel reicht für gewöhnlich aus. Wir verlangen da dann nie mehr.