Ihr Lieben!
Ich habe einen PfÜB für einen Mandanten erwirkt (Premiere für mich, bin mächtig stolz ).
Laut Begleitschreiben des Gerichts ist die Zustellung des PfÜBs an Schuldner und Drittschuldner (=Bank, da Kontopfändung), veranlasst worden.
Das war bereits Mitte Juli. Bis heute kann der Mandant keinen Geldeingang auf seinem Konto verzeichnen.
Müsste das nicht automatisch gehen? Oder muss ich jetzt noch etwas veranlassen?
Kann ich ggf. einfach bei der Bank anrufen und nachfragen, wo der Hase im Pfeffer liegt?
Liebe Grüße!
Kein Geldeingang nach PfÜB
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Ich habe bisher keine Drittschuldnererklärung erhalten. Allerdings habe ich sie allerdings auch nicht explizit beantragt. Leider gibt es keine Ausfüllhilfen für den Antrag für einen PfÜB und ich habe nirgendwo eine Option zum "ankreuzen" gefunden, wo ich eine Drittschuldnererklärung hätte beantragen können. Also wusste ich von dieser Möglichkeit nicht.
Oder kommt eine Drittschuldnererklärung automatisch? Muss ich nur länger warten?
Ich habe im Antrag allerdings angekreuzt, dass angeordnet wird, dass "der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben an den Gläubiger herauszugeben hat und dieser das Sparbuch unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen hat." Ich habe gelesen, dass man das ankreutzen soll. Wofür das allerdings gut ist, weiß ich nicht.
Oder kommt eine Drittschuldnererklärung automatisch? Muss ich nur länger warten?
Ich habe im Antrag allerdings angekreuzt, dass angeordnet wird, dass "der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben an den Gläubiger herauszugeben hat und dieser das Sparbuch unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen hat." Ich habe gelesen, dass man das ankreutzen soll. Wofür das allerdings gut ist, weiß ich nicht.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Was hast Du denn oben alles angekreuzt? Auch das hier:
"Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln
mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung – ZPO)".
"Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln
mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung – ZPO)".
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Wenn der Schuldner eine Privatperson ist, muss noch eine 4-wöchige Frist zur Auszahlung abgewartet werden, falls er sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln will. Die liefe ja dann vermutlich erst demnächst ab.