Danke Euch ganz lieb!
LG!
Sachpfändung mit Vorpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft oder direkt PfüB?
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 33
- Registriert: 23.06.2022, 18:19
- Beruf: Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten
So, hat soweit alles geklappt.
Nun fragt mich aber das beA vor dem Hochladen, ob ich einen Schriftsatz oder Anlagen hochladen möchte.
Ein Antrag auf Erlass eines PfÜB ist aber kein Schriftsatz..... eine Anlage aber eigentlich auch nicht.
Die Belege lade ich als Anlagen hoch, das ist klar. Brav mit Wasserzeichen.
Aber als was lade ich den eigentlichen Antrag auf Erlass des PfÜB hoch - (also mein ausgefülltes Formular)? Als Schriftsatz oder Anlage?
Die Option "Antrag" o.ä. gibt es nicht.
Ich wäre da ja normalerweise nicht so pingelig, aber ich habe gelesen, dass es schon öfter Pronelme gegeben hat, weil entweder das Gericht oder der zustellende GV nicht schlau aus der Sache wurde.
Kann mir das jemand beantworten?
Man denkt, man hat alles in trockenen Tüchern und dann tritt doch immer wieder eine Unklarheit auf...
LG
Nun fragt mich aber das beA vor dem Hochladen, ob ich einen Schriftsatz oder Anlagen hochladen möchte.
Ein Antrag auf Erlass eines PfÜB ist aber kein Schriftsatz..... eine Anlage aber eigentlich auch nicht.
Die Belege lade ich als Anlagen hoch, das ist klar. Brav mit Wasserzeichen.
Aber als was lade ich den eigentlichen Antrag auf Erlass des PfÜB hoch - (also mein ausgefülltes Formular)? Als Schriftsatz oder Anlage?
Die Option "Antrag" o.ä. gibt es nicht.
Ich wäre da ja normalerweise nicht so pingelig, aber ich habe gelesen, dass es schon öfter Pronelme gegeben hat, weil entweder das Gericht oder der zustellende GV nicht schlau aus der Sache wurde.
Kann mir das jemand beantworten?
Man denkt, man hat alles in trockenen Tüchern und dann tritt doch immer wieder eine Unklarheit auf...
LG
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Bei mir ist alles Schriftsatz, was ich normalerweise unterschreiben würde. Egal ob das ein Antrag ist, ne Klage, ein Schreiben oder wirklich ein "Schriftsatz" im eigentlichen Sinne.