Hallo ans Forum,
aktuell möchte eine Mandantin, dass ich sie bei der Errichtung eines Testaments berate und den Entwurf fertige.
Welche Gebühr kann ich abrechnen?
Ich würde die 2300 abrechnen wollen.
Ist das so korrekt?
Herzlichen Dank für euer Feedback!
Schachterlteufel
Abrechnung Beratung und Entwurf Testament
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, das ist nicht korrekt (BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 – IX ZR 115/17). Das Ganze läuft als Beratung.
Dazu gibt es auch Beiträge im Anwaltsblatt https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... Chr%20aus..
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... 2C%20680).
Empfohlen wird der Abschluss einer Gebührenvereinbarung gem. § 34 RVG.
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Super, danke für die prompte Antwort!!!