Erst einmal ein Hallo in die Runde und eine gute neue Woche.
Ich weiß leider nicht wirklich, ob die Frage hier richtig ist: Ich habe schon rumgegoogelt und die Geschäftsstelle des OLG konnte mir auch nicht weiterhelfen: Mein Chef möchte wissen, warum in Beschwerdeverfahren vor dem OLG vor dem Aktenzeichen immer die "II" steht?
Vielleicht könnt Ihr mir die Frage beantworten
Viele Grüße
Frage zum Aktenzeichen
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Witzig, dass dir das OLG da nichts zu sagen kann!
Ich würde sagen "II" steht für das Dezernat oder die Abteilung
Ich würde sagen "II" steht für das Dezernat oder die Abteilung
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Ich kenne die Antwort auch nicht. Ich weiß aber, dass sich die Zuammsetzung der Aktenzeichen aus der entsprechenden Aktenordnung ergeben müsste.
Darin sollte man daher auch die Antwort finden.
Darin sollte man daher auch die Antwort finden.
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Denkbar ist u.U. auch, dass die Beschwerdesachen auf 2 Spruchkörper verteilt sind und daher zur Unterscheidung der Zusatz I und II verwendet wird.
~ Grüßle ~
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