Moin Ihr Lieben,
wir haben für unseren Mandanten eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Der Insolvenzverwalter erkannte die Forderung nicht an, sodass wir diesbezüglich eine Klage eingereicht haben. Dieser wurde entsprochen, wir führten das Kostenfestsetzungsverfahren durch und nun liegt der Kostenfestsetzungsbeschluss vor. Ich stehe jetzt allerdings mal wieder auf dem Schlauch, da ich mit Insolvenzsachen nie was zu tun habe.
Der Beklagte ist ja der Insolvenzverwalter, handelnd in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn X. Ich habe absolut keine Ahnung wie ich jetzt den KfB behandeln soll. Muss ich die KfB-Forderung nachträglich zur Insolvenztabelle anmelden?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Liebe Grüße aus Bremen
KfB gegen InSo-Verw. nach Klage
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Nein, die Forderung ist ja nach Verfahrenseröffnung entstanden und somit eine Masseschuld
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Ah ok. Und was mache ich jetzt mit dem KfB? Ich habe leider absolut keine Ahnung von Insolvenzsachenparalegal6 hat geschrieben: ↑25.04.2022, 14:09Nein, die Forderung ist ja nach Verfahrenseröffnung entstanden und somit eine Masseschuld
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Verwalter auffordern zu zahlen nach 53 InsO mE