mal eine Frage an die Verkehrsrechtsfüchse unter euch.
Ich freue mich gerade tierisch über ein von mir erfochtenes "Reste-Urteil" zu unseren Gunsten hinsichtlich Mietwagen- und Verbringungskosten.
Warum?
Weil es für mich in meiner Replik auf die Klagerwiderung der Gegenseite sowie meiner Stellungnahme zu der Verfügung des Gerichts fast unmöglich war, eine Berechnung von maximal erstattbaren Mietwagenkosten durchzuführen und somit nachzuweisen, dass die berechneten Mietwagenkosten nicht erhöht waren. Nicht mal das Autohaus, welches die Mietwagenkosten abgerechnet hatte, konnte mir sagen, auf welcher Grundlage.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Letztendlich habe ich den Sachverständigen bekniet, der mir dann einen entsprechenden Auszug gemailt hat, worauf ich dann meinen Schriftsatz aufbauen konnte. Aber das ist ja nicht Sinn der Sache.
Daher die Frage:
Habt ihr für mich eine Idee, wie wir selbst an aktuelle Schwacke-Listen oder die von Frauenhofer kommen? Früher hatten wir einmal jährlich die Schwacke-Liste als Buch bestellt. Das machen die nun aber schon seit vielen Jahren nicht mehr.
Wie macht ihr das bei euch so? Wie prüft Ihr?
Sagt mir bitte nicht, dass das Chefsache ist. Denn da habe ich keinen Rückenwind. Mache das alles alleine.
Viele Grüße aus Heidelberg