Hallo
Ich habe soeben einen Kaufvertrag vorbereitet. Im Grundbuch ist ein Testamentsvollstreckervermerk. Der Testamentsvollstrecker ist hier der Verkäufer. Im Kaufvertrag haben wir auch den Antrag mit reingenommen, dass bei Eigentumsübertragung der Testamentsvollstreckervermerk gelöscht wird.
Was kann ich dafür jetzt zusätzlich abrechnen? In einem unserer Formularbücher steht, dass in den Kaufvertrag reingeschrieben werden soll, dass der Verkäufer die Kosten für die Löschung des Vermerks trägt. Also muss dafür ja irgendwas zusätzlich berechnet werden! Aber welche Gebühr und welcher Wert?
Gebühren Löschung Testamentsvollstreckervermerk
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Das dürfte genau so sein wie bei den Löschungsanträgen von sonst in Abt. II und III (Grundschulden, Hypogtheken) eingetragenen Belastungen. Diese Erklärungen dienen der vertragsgemäßen Durchführung des Kaufvertrags (lastenfreie Übertragung bzw. Übertragung nur mit den sonst zur Übernahme vorgesehenen Belastungen) und sind hnsichtlich der Notarkosten als gegenstandsgleich i.S.v. § 109 Abs. 1 GNotKG anzusehen, weshalb also Werterhöhungen oder gesonderte Gebühren dafür nicht anfallen. '
Die Formulierung im Formularbuch dürfte sich auf die für die Lösschung beim Gericht entstehenden Kosten beziehen.
Hinweise zum Notarkosten-Dienst und möglichen Inhouse-Seminaren Notarkostenrecht siehe u.a. Website.
Die Formulierung im Formularbuch dürfte sich auf die für die Lösschung beim Gericht entstehenden Kosten beziehen.
Hinweise zum Notarkosten-Dienst und möglichen Inhouse-Seminaren Notarkostenrecht siehe u.a. Website.
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