Hallo,
ich darf heute arbeiten und wünsche euch nen schönen freien Tag...
Ich darf einen voraussichtlichen Übererlös aus einer Zwangsversteigerung pfänden, der Zuschlag ist noch nicht erteilt.
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Sobald der Zuschlag erteilt ist, kann ein Pfüb erlassen werden.
Aber wer ist als Drittschuldner im Antrag auf Pfüb zu erfassen (falls relevant, Gericht der Zwangsversteigerung liegt in Niedersachsen).
im Voraus
Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden
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Es handelt sich um ein drittschuldnerloses Recht. Das Gericht oder der verfahrensleitende Rechtspfleger sind keine Drittschuldner!
Nach erfolgter Pfändung diese beim Versteigerungsgericht vor dem Verteilungstermin anmelden.
S. Geiselmann
Nach erfolgter Pfändung diese beim Versteigerungsgericht vor dem Verteilungstermin anmelden.
S. Geiselmann
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Bei einem drittschuldnerloser Recht wird PfÜB mit Zustellung an den Schuldner wirksam.
Also PfÜB beantragen, dem Schuldner zustellen lassen und dann PfÜB nebst Zustellnachweis dem Versteigerungsgericht bekannt geben.
Also PfÜB beantragen, dem Schuldner zustellen lassen und dann PfÜB nebst Zustellnachweis dem Versteigerungsgericht bekannt geben.
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PfüB erstellen
Anspruch G: Gepfändet wird der angebliche Erlösüberschuss, der dem Schuldner nach Erteilung des Zuschlags in dem Verfahren zur Zwangsversteigerung seines Grundstücks in Musterstadt, Saumweg 10 (Flst. …, Aktenzeichen K …/21 Amtsgericht Musterstadt) nach Wegfertigung aller gemäß § 10 ZVG zu befriedigenden Ansprüche gebührt und verbleibt.
Bei Drittschuldner vermerken: drittschuldnerloses Recht.
Nach der Zustellung an den Schuldner den zugestellten PfüB dem Versteigerungsgericht zum Verteilungstermin vorlegen und die Pfändung anzeigen/anmelden.
S. Geiselmann
Anspruch G: Gepfändet wird der angebliche Erlösüberschuss, der dem Schuldner nach Erteilung des Zuschlags in dem Verfahren zur Zwangsversteigerung seines Grundstücks in Musterstadt, Saumweg 10 (Flst. …, Aktenzeichen K …/21 Amtsgericht Musterstadt) nach Wegfertigung aller gemäß § 10 ZVG zu befriedigenden Ansprüche gebührt und verbleibt.
Bei Drittschuldner vermerken: drittschuldnerloses Recht.
Nach der Zustellung an den Schuldner den zugestellten PfüB dem Versteigerungsgericht zum Verteilungstermin vorlegen und die Pfändung anzeigen/anmelden.
S. Geiselmann
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Die Pfändung ist erst nach der Zuschlagserteilung möglich.
S. Geiselmann
S. Geiselmann