Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Vorpfändung: Wir haben als Vertreter des Gläubigers eine Vorpfändung beim GV eingereicht. Daraufhin hat jetzt der Schuldner eine Sicherheitszahlung geleistet. Muss ich jetzt die Vorpfändung zurücknehmen? Wenn ja, wie? PfüB ist nie erstellt worden.
Vielen Dank!
Rücknahme einer Vorpfändung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 4
- Registriert: 14.01.2022, 09:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte / Office Managerin
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Die Vorpfändung wird unwirksam durch Zeitablauf oder gem. § 847 ZPO durch Verzicht.
Wenn die Monatsfrist noch läuft würde ich zu § 847 ZPO tendieren.
S. Geiselmann
Wenn die Monatsfrist noch läuft würde ich zu § 847 ZPO tendieren.
S. Geiselmann
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 4
- Registriert: 14.01.2022, 09:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte / Office Managerin
Vielen lieben Dank!