Hallo Zusammen,
Ein Grundstück soll im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an Sohn 1 übertragen werden. Sohn 2 erhält eine Ausgleichszahlung.
Sohn 1 soll das Grundstück zu Lebzeiten der Eltern nicht veräußern oder belasten.
Eine Rückauflassungsvormerkung ist nicht gewünscht.
Was ist denn hier in den Vertrag aufzunehmen?
Liebe Grüße
Eintragung Verfügungs- und Belastungsverbot
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https://www.kornvitus.de/das-haus-darf- ... erbrechts/
Danach kann ein Verfügungsunterlassungsvertrag geschlossen werden. Solche speziellen Regelungen sind meiner Meinung nach Aufgabe des Notars.
Danach kann ein Verfügungsunterlassungsvertrag geschlossen werden. Solche speziellen Regelungen sind meiner Meinung nach Aufgabe des Notars.