Guten Morgen
ich habe ein Erbbaurecht an einer noch zu vermessenen Teilfläche bestellt nebst GS Bestellung. Kann ich die Bildung des erbbaugrundbuches und Eintragung der GS jetzt schon beantragen und nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit Identitätserklärung das Erbbaurecht und die GS auf die vermessene Teilfläche beschränken oder kann ich in dem Fall erst alles eintragen lassen wenn die Vermessung vorliegt?
Erbbaurecht Teilfläche
- AnjaZ
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Wenn du den Antrag jetzt schon beim GBA einreichst, kann dieser nicht vollzogen werden, da du erst die Vermessung und den Fortführungsnachweis sowie die Identitätserklärung abwarten musst.
Gruß Anja
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Die Begründung eines Erbbaurechtes an einer nicht vermessenen Teilfläche ist aber möglich. Eine Vermessung ist eigentlich nicht erforderlich.
Aus dem Plan müssen die Abgrenzungen ersichtlich sein.
Du könntest jetzt zunächst die Begründung des Erbbaurechtes beantragen und wenn dieses dann eingetragen ist, die Grundschuld hinterherschieben.
Aus dem Plan müssen die Abgrenzungen ersichtlich sein.
Du könntest jetzt zunächst die Begründung des Erbbaurechtes beantragen und wenn dieses dann eingetragen ist, die Grundschuld hinterherschieben.
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Hast du schonmal erlebt, dass ein Rpfl. so etwas eingetragen hat?
Ich würde dies unter Verweis auf §7 GBO nicht eintragen.
Ein Erbbaurecht ist keine Dienstbarkeit.
Der zu belastende Grundstücksteil muss als eigenständiges Grundstück im Rechtssinne gebucht werden, bevor das Erbbaurecht eingetragen wird.
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Doch haben wir. Ob es für diesen Sachverhalt passt, kann ich nicht sagen. Aber nach Schöner/Stöber kannst du das Erbbaurecht auf einen realen Teil beschränken. Unser GBA hat das auch eingetragen.