Ihr Lieben,
ich habe hier einen übereifrigen GVZ, der anscheinend in der Corona-Zeit zu viel langeweile hatte und meinen ZV-Auftrag pingelig auseinandergenommen hat. Ich habe hier eine Monierung, bei der ich etwas hilflos bin und auch keine Antwort vom GVZ telefonisch bekomme ("Das müssen sie schon selbst rausfinden").
Folgende Monierung zu Modul Q:
"Der Vermerk "ZV", "Zwangsvollstreckung" oder "Vollstreckungsauftrag" reicht nicht aus. Übliche Bezeichnungen lauten: Pfändung, Vermögensauskunft, isolierte gütliche Erledigung, Drittstellenauskunft, Räumung, Herausgabe. Damit die von Ihnen in Ansatz gebrachten Kosten bei der Zwangsvollstreckung Berücksichtigung finden, verwenden Sie bitte zutreffende Bezeichnungen."
Bei mir steht halt: "ZV-Auftrag" und "Vermögensauskunft". Ich habe keinen Plan, was ich für den normalen Vollstreckungsauftrag sonst für eine Bezeichnung angeben soll. Hat sonst jemand eine Idee?
ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q
- sh161
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Wus?!? Was hat der denn geraucht?
Bei mir steht da gar nichts. Nur wenn ich zusätzlich noch eine separate Rechnung wegen Drittauskünften beifüge, steht die entsprechende Bezeichnung dabei.Bei mir steht halt: "ZV-Auftrag" und "Vermögensauskunft". Ich habe keinen Plan, was ich für den normalen Vollstreckungsauftrag sonst für eine Bezeichnung angeben soll. Hat sonst jemand eine Idee?
- Ciara
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Er bemängelt sogar, dass mein Kreuz zu weit nach links und aus dem Feld gerutscht ist.
Keine Bezeichnung ist wahrscheinlich auch nicht richtig. Er schreibt nämlich schon, dass die Vollstreckungsmaßnahme, für die Kosten in Ansatz gebracht werden, zu bezeichnen ist. Er ist nur mit meiner Bezeichnung nicht einverstanden.
Keine Bezeichnung ist wahrscheinlich auch nicht richtig. Er schreibt nämlich schon, dass die Vollstreckungsmaßnahme, für die Kosten in Ansatz gebracht werden, zu bezeichnen ist. Er ist nur mit meiner Bezeichnung nicht einverstanden.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- sh161
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Nee, ernsthaft, das ist Korinthenka**erei.Ciara hat geschrieben: ↑22.05.2020, 11:22Er bemängelt sogar, dass mein Kreuz zu weit nach links und aus dem Feld gerutscht ist.
Keine Bezeichnung ist wahrscheinlich auch nicht richtig. Er schreibt nämlich schon, dass die Vollstreckungsmaßnahme, für die Kosten in Ansatz gebracht werden, zu bezeichnen ist. Er ist nur mit meiner Bezeichnung nicht einverstanden.
Meine Anwaltssoftware bezeichnet das als Kombiauftrag ZV/Vermögensauskunft (und diese Bezeichnung habe ich mir nicht selbst ausgedacht). Ein ZV-Auftrag beinhaltet ja auch nicht immer nur die Pfändung, sondern z. B. auch Zustellung etc.
Und dass diese Bezeichnung vom Programm nicht ins Modul Q übernommen wird, ist mir auch noch nie vor irgendwem moniert worden.
- Ciara
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Nur Modul K bzw. K2. Ich werde es sonst mal mit der Überschrift für K "Pfändung körperlicher Sachen" probieren. Vielleicht passt ihm das ja besser.
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Hallo, hätte da auch mal eine Frage. Was muss ich ankreuzen bei einer normalen Geldforderung ohne Vermögensauskunft? Mein Chef will das so....nur Geldforderung...
muss ich dann Taschenpfändung etc. ankreuzen?
Und welches Modul ist das?
Danke euch schon mal für die Antworten.
Lieber Gruß von Judy
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Hallo, hätte da auch mal eine Frage. Was muss ich ankreuzen bei einer normalen Geldforderung ohne Vermögensauskunft? Mein Chef will das so....nur Geldforderung...
muss ich dann Taschenpfändung etc. ankreuzen?
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Die verschiedenen Punkte unter K sind dann relevant. Du musst jeweils auf den Einzelfall bezogen entscheiden, was du pfänden willst.