Kostenfestsetzungsantrag und Anrechnung der Geschäftsgebühr

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WörkWörk
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#1

12.11.2021, 09:46

Ich habe folgenden Fall: Außergerichtliche Vertretung abgerechnet mit einer 1,3 GG im Jahr 2020. Gerichtliches Verfahren Verfahrensgebühr 1,6 (0,3 Erhöhung wegen mehreren Klägern/ Auftraggebern) im Jahr 2021.

Die Geschäftsgebühr muss hälftig (0,65) angerechnet werden. Natürlich kann man hier nach Eingabe der Verfahrensgebühr manuell den richtigen Betrag ausrechnen, aber (anders als bei der Rechnung RVG) habe ich dafür beim Kostenfestsetzungsantrag noch keine Möglichkeit gefunden.

Geht das etwa gar nicht?
pitz
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#2

12.11.2021, 10:57

Wenn die GG nicht mit eingeklagt und tituliert wurde, musst Du mE im KFA keine Anrechnung vornehmen. Vielmehr schuldet die GS dann die volle VG.

Voraussetzung für die Anrechnung ist ja prinzipiell, dass die GG abgerechnet wurde (bei den Mdt ist das klar, aber wenn die GS nicht die entstandene GG schuldet, gibt's ja auch nichts, was angerechnet werden könnte...).

Die Anrechnung erfolgt natürlich in eurer Abrechnung ggü des/der Mandanten.
WörkWörk
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#3

12.11.2021, 11:24

Entschuldigung. Die GG wurde natürlich als Nebenforderung eingeklagt. Also muss ja angerechnet werden.

Man hätte das wohl umgehen können, indem man nicht die volle Geschäftsgebühr einklagt, aber hat das ansonsten irgendwelche Vorteile?
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#4

12.11.2021, 11:41

Wieso kannst Du die Anrechnung nicht vornehmen im KFA? Anfangs gibt man die Gebühren ein, dann geht man unten auf "Weiter" und kommt zu der Seite, wo u.a. Mehrwertsteuer etc. angegeben wird und da gibt es extra ein Feld für Anrechnung. Da draufklicken und die Anrechnung eingeben.
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#5

12.11.2021, 13:19

Da hast Du recht. So habe ich es jetzt auch gelöst. Ich finde es nur merkwürdig, dass es bei "Rechnung RVG" geht, beim KFA aber nicht. Gerade wenn man (wie hier) eine etwas kompliziertere Anrechung hat wäre man doch für so eine Funktion dankbar.
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#6

15.11.2021, 16:55

Du übersiehst dabei, dass in den KFA die Geschäftsgebühr gar nicht mit aufgenommen wird. Wie soll das Programm eine Gebühr anrechnen, die gar nicht in der Berechnung auftaucht? :kopfkratz
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