- Vollstreckungsandrohung an Schuldner geschrieben am 19.02.2020 (berechnet nach RVG bis 12/2020)
- ZV-Auftrag (Pfändung, EV, DRittauskünfte) am 10.09.2021
-> dauert so lange, weil der KFB aus dem ursprünglichen Verf. noch nicht da war und die Mdtin sich lange nicht zur ZV durchringen konnte
- RA-Micro hat mir im Programm die Geb. für den ZV-Auftrag nach dem RVG ab 01/2021 berechnet -> das ist mir erst jetzt aufgefallen als ich die Abrechnung bei der RSV machen wollte
Nun meine Frage:
1. Rechne ich nach all der Zeit die Vollstreckungsandrohung bei der RSV auf die Geb. für den ZV-Aufrag an (zeitlicher Zusammenhang)?
2. War es ein Fehler, dass die Geb. für den ZV-Auftrag nach dem RVG ab 01/2021 berechnet wurden, obwohl wir mit der Mdtin schon vor 12/2020 in Kontakt wg ZV standen?
Danke für euer Feedback
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)