Nachdem ich mich nun schon den ganzen lieben langen Tag belesen habe, auch schon einige Antworten auf meine Frage bekommen habe und in diesem Thema eigentlich meine Bedenken auch bestärkt werden, frage ich trotzdem noch einmal nach.
Auch wir haben PKH für unseren Mandanten beantragt und uneingeschränkt bewilligt bekommen. Wir haben dann einen Terminsvertreter beauftragt, da das Gericht über 600 km von uns entfernt ist. Der Mandant wohnt in der Nähe unserer Kanzlei. Antrag auf Beiordnung des TV habe ich vor dem GT gestellt und eine Zurückweisung auf den Tisch bekommen.
Nun habe ich aus meiner Recherche und auch direkt aus diesem Thema entnehmen können, dass ich uns als UBV und den TV als HBV hätte beantragen müssen, richtig?
Der Termin war am 05.10.2017 und der Rückweisungsbeschluss datiert vom 02.10.2017 und wurde uns nur per Post am 06.10.2017 zugestellt. Heist wenn sie uns den wenigstens schon vorab per Fax geschickt hätten, dann hätte ich wenigens noch eine Änderung der Bevollmächtigung beantragen können. Kann man dagegen jetzt noch irgendwie vorgehen?
Könnte ich wenigstens die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk ansässigen RA abrechnen, damit wir wenigens noch ein paar Gebühren von der Staatskasse bekommen? Dem TV hatten wir nämlich gesagt, dass alle PKH-Gebühren geteilt werden und natürlich hat er seine Gebühren als TV (3401) nun auch uns gegenüber zur Abrechnung gebracht.
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Ich danke euch bereits jetzt schon im Voraus
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