Hallo
ich muss einen MB machen. 2 Auftraggeber. Gegenstandswert 2.400,00 €
Anwaltsvergütung für außergerichtliche Tätigkeit sind somit 446,49 €.
Nun muss ich ja im Feld "auf die Verfahrensgebühr 3305 ist anzurechnen" einen Betrag einsetzen. Da liegt mein Problem.
Könnt Ihr mir helfen?
Gruß Meggie
Anrechnung RA Gebühren bei 2 Auftraggebern
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich weiß jetzt nicht wo Dein Problem liegt. Die Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Nr. 4 ist doch eindeutig?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ja, 0,75 ist die absolute Obergrenze, unabhängig von der Zahl der Auftraggeber.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Die Erhöhungsgebühr erhöht die Tätigkeitsgebühr (GG oder VG) und ist keine eigenständige Gebühr. Dadurch rechnest Du also eine 1,6 GG ab. Anzurechnen wäre die Hälfte, also 0,8; da das Gesetz auf 0,75 deckelt, sind 0,75 anzurechnen. Also ja, 0,75. Hattest Du komplett richtig, worin lag Deine Unsicherheit?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.