Hallo,
leider sitze ich hier gerade vor einer Akte, und weiß nicht, ob ich richtig mit meinem Gedanken bin.
kurze Übersicht:
- Die Zahlungsmitteilung überschnitt sich mit der VB-Beantragung
- Zahlung am 27.09.2021 über 2.647,75 EUR, welche der Hauptforderung entspricht.
- VB-Antrag & Mitteilung des Mdt. über Teilzahlung vom 27.09.2021 am 05.10.2021
- Zustellung MB 18.09.2021
- Widerspruch gegen Mahnbescheid 01.10.2021
Schreiben des Gerichts:
... es wurde, da von Ihnen die am 27.09.2021 geleistete Zahlung in Höhe von 2.647,75 EUR im VB-Antrag nicht angegeben wurde, ein Teil-VB erlassen und die Zustellung an den Antragsgegner-Vertreter veranlasst. Aufgrund der Zahlung (welche der Hauptforderung entspricht) und des vom Antragsgegner eingelegten Teil-Widerspruchs bzgl. Zinsen, Kosten und den gesamten Nebenforderungen hat der Teil-VB m.E. keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Der Teil-VB hätte nicht erlassen werden dürfen, es wird daher um Mitteilung gebeten, ob der VB-Antrag zurückgenommen wird (es würde dann auf die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung verzichtet).
Ich verstehe nicht, wieso wir den VB-Antrag zurücknehmen sollen. Also schon, aber es wurde ja Widerspruch eingelegt von der Gegenseite. Die Gerichtskosten hatten wir auch schon eingezahlt. Wieso wird die Sache bzgl. der Zinsen, Kosten und der Nebenforderungen nicht an das streitige Gericht abgegeben? Kann ich den VB zurücknehmen und wegen der restlichen Kosten auf die Abgabe an das streitige Gericht bestehen?
Ich habe nur Angst etwas zurückzunehmen und dann bleibt mein Chef auf seinen Kosten sitzen, der Gegner wird diese wegen des Widerspruchs ja nicht zahlen wollen.
Vielen Dank für Eure Hilfe, was nun am besten zu tun ist.
Teilzahlung/Widerspruch gegen Mahnbescheid
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Der Widerspruch geht doch gerade gegen die Kosten - und deswegen wird das streitige Verfahren durchgeführt. Also nimm den VBA zurück und beantrage die Abgabe der Sache ans streitige Gericht.
Aber die VB-Gebühr dürfte nicht erstattungsfähig sein.
Aber die VB-Gebühr dürfte nicht erstattungsfähig sein.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Na klar, das wollte ich auch nicht ausschließen. Ist ja des Mdt Schuld, wenn er nicht direkt nach Zahlungseingang Bescheid gibt.
Man kann auch versuchen, die Gebühr erstattet zu bekommen. Ich zweifle nur an der Durchsetzbarkeit.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
-
- ...wegen der Kekse hier
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 605
- Registriert: 12.12.2013, 12:35
- Beruf: ReNo
Den Zweifel teile ich absolut. Wenn da ein Werktag (oder vllt auch 2) zwischen Zahlung und VB-Antrag gelegen hätte(n), wäre das was anderes. Aber hier waren es ja 5 Werktage dazwischen...
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.08.2021, 11:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich hatte Angst, dass das ganze Ding dadurch zurückgenommen wird. Ebenfalls dachte ich, dass das streitige Verfahren automatisch läuft, da wir ja die Gerichtskosten hierfür nach dem Widerspruch eingezahlt hatten. Ich werde es nunmehr beantragen und den VB zurücknehmen.
Ja der Mandant hat da wirklich gepennt. Ich weiß noch dass ich den VB fertig machte und rausschickte und am nächsten Morgen/Arbeitstag kam die Email und ich dachte mir nur wieso sagst du nicht eher was.
Vielen Dank nochmal
Ja der Mandant hat da wirklich gepennt. Ich weiß noch dass ich den VB fertig machte und rausschickte und am nächsten Morgen/Arbeitstag kam die Email und ich dachte mir nur wieso sagst du nicht eher was.
Vielen Dank nochmal