Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Hebegebühr.
Unsere Mandantin muss lt. Urteil an die Gegenseite zahlen. Die gegnerischen RAe haben uns die Bankverbindung ihrer Mandantschaft mitgeteilt und gebeten hierauf zu leisten. Unsere Mandantin hat jedoch auf das Konto der gegnerischen Prozessbevollmächtigten gezahlt. Diese haben darauf hin den überwiesenen Betrag an ihren Mandanten weitergeleitet und die Hebegebühr abgezogen.
Nun hat sich der Gegner direkt bei uns gemeldet und unsere Mandantin darum gebeten, ihm die Hebegebühr zu erstatten.
Meines Wissens nach, ist dies berechtigt, da unsere Mandantin ohne Zahlungsaufforderung auf das Konto der Prozessbevollmächtigten des Klägers überwiesen hat, obwohl der Betrag direkt an den Kläger hätte überwiesen werden sollen.
Hebegebühr
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Da würde mich doch jetzt mal interessieren, warum das "nicht schön" ist. Der Anwalt hat ausdrücklich mitgeteilt, dass an den Mandanten zu zahlen ist. Durch die Zahlung an den Anwalt sind dort Arbeit und auch Kosten entstanden. Warum ist es "nicht schön", wenn der Anwalt das in Rechnung stellt? Arbeitet Ihr umsonst?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Das steht auch in der Kommentierung von Gerold: Wird auf das Konto des Anwalts gezahlt, ohne dass der Gegner hierzu angehalten wurde, dann entsteht die Hebegebühr, die auch von dem Zahlenden ersetzt verlangt werden kann. Hier wurde sogar explizit die Zahlung an den Gegner unmittelbar gefordert. Wenn der Mandant sich über diese Anweisung hinwegsetzt, hat er die Konsequenzen zu tragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich finde es für die Mandantin nicht schön, aber Anweisung der Gegenseite ist nunmal Anweisung der Gegenseite.
Danke für Eure Hilfe.
Ich habe der Mandantin nun mitgeteilt, dass die Hebegebühr auszukehren ist.
Danke für Eure Hilfe.
Ich habe der Mandantin nun mitgeteilt, dass die Hebegebühr auszukehren ist.