Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe!
GW: 6.000,00 €
PKH bewilligt bekommen
außergerichtlich tätig, Gebühr wurde vom Mandanten nicht bezahlt, wir haben in die Klage rein geschrieben "der Beklagte wird verurteilt den Kläger von den außerger. RA-Gebühren freizustellen".
Urteil entspricht der Klage, also vollumfänglich gewonnen, nun die Abrg.:
PKH § 49 RVG
1,3 VG (keine Anrechnung der GG)
1,2 TG
PTE
Summe 687,50 €
KFA nach § 126 ZPO
1,3 VG
abzgl. 0,65 GG
1,2 TG
PTE
Summe 674,90 €
Wegen der Anrechnung der Geschäftsgebühr ist die Summe der Regelgebühren niedriger. Dann würde ich gar keinen KFA § 126 ZPO einreichen. Kann das wirklich sein?
Ich danke!
PKH-Gebühren höher als Regelvergütung?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Klar kann das. Du musst halt später aufpassen, falls der Gegner wirklich die GG zahlt, dass korrekt angerechnet wird, Du die Zahlung anzeigst, und ggf. eine Rückerstattung an die Staatskasse erfolgen muss.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ok, danke. Dazu hab ich im RVG für Anfänger jetzt noch was gefunden, ich arbeite mich mal durch...
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