Hallo!
Ich muss eine Erbausschlagung ausarbeiten.
Der Erblasser hinterlässt vier Kinder.
Eines der Kinder "A" ist verheiratet und hat zwei volljährige Kinder, also Enkel.
Das Kind "A" des Erblassers schlägt die Erbschaft für sich aus. Die volljährigen Enkel schlagen ebenfalls aus.
Muss jetzt der Ehemann des Kindes "A" für sich die Erbschaft auch ausschlagen.
Ich komme einfach mit den Erbfolge nicht klar
DANKE
Erbausschlagung
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Der Ehemann des Kindes "A" hat mit dem Erbfall nichts zu tun. § 1924 III BGB hat die Abkömmlinge als Erbstamm zum Inhalt. M.E. erwächst der Erteil von "A" den anderen drei Kindern des Erblassers zu, sofern diese nicht ebenfalls ausschlagen.
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aus eigener privater Erfahrung.Feldhamster hat geschrieben: ↑14.09.2021, 13:20Der Ehemann des Kindes "A" hat mit dem Erbfall nichts zu tun. § 1924 III BGB hat die Abkömmlinge als Erbstamm zum Inhalt. M.E. erwächst der Erteil von "A" den anderen drei Kindern des Erblassers zu, sofern diese nicht ebenfalls ausschlagen.
Die Erbschaft geht dann auf die anderen 3 Kinder des Erblassers und ggf. deren Kinder über. Sofern die auch alle ausschlagen, werden die Eltern des Erblassers und dann die Geschwister ggf. deren Abkömmlinge Erben.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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... unter der Voraussetzung, dass die beiden volljährigen Enkel keine Kinder haben. Ansonsten würden zunächst diese in die Erbenstellung von A nachrücken.Feldhamster hat geschrieben: ↑14.09.2021, 13:20... M.E. erwächst der Erteil von "A" den anderen drei Kindern des Erblassers zu, sofern diese nicht ebenfalls ausschlagen.
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Hallo Ihr!
DANKE für die Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.
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