Wir sind für unsere Mandantin im Widerspruchsverfahren tätig geworden und die Behörde hat nach unserer Begründung dem Widerspruch in vollem Umfang abgeholfen und erklärt, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig war und auf Antrag die Kosten erstattet werden.
Nun zahlt die Behörde aber nicht und unsere Mandantin drängelt etwas (sie hat die Kosten vorverauslagt). Ich hatte am 30.06.2021 unsere Abrechnung zur Behörde geschickt m.d.B. um Zahlung bis 14.7.2021. Ende August habe ich nochmal an den Ausgleich erinnert. Bis heute kein Zahlungseingang.
Wie kann man denn die Kosten beitreiben oder ist das normal, dass das solange dauert?
Behörde zahlt Kosten nicht (Sozialrecht)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17605
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Nein, es ist nicht normal, dass das solange dauert. Ich würde einen Mahnbescheid beantragen. Hast Du mal versucht da anzurufen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1154
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Angerufen hab ich noch nicht, aber sollte ich vielleicht einmal versuchen und mit MB "drohen".
Ich habe der Behörde ja keine "richtige" Rechnung geschickt, also mit Rechnungsnummer. Ich habe quasi nur ein Anschreiben gemacht, auf ihren Bescheid verwiesen und unsere Kosten im Anschreiben aufgeführt. Oder hätte ich unsere Rechnung, die unsere Mandantin bereits beglichen hat in Kopie beifügen müssen.
Ich mache das eigentlich immer so und bisher gab es da auch nie Probleme.
Ich habe der Behörde ja keine "richtige" Rechnung geschickt, also mit Rechnungsnummer. Ich habe quasi nur ein Anschreiben gemacht, auf ihren Bescheid verwiesen und unsere Kosten im Anschreiben aufgeführt. Oder hätte ich unsere Rechnung, die unsere Mandantin bereits beglichen hat in Kopie beifügen müssen.
Ich mache das eigentlich immer so und bisher gab es da auch nie Probleme.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17605
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Nein, Du musst nicht zwingend die Rechnung an die Mandantin in Kopie mitschicken; Du kannst - wie Du es ja auch gemacht hast - die Kosten in einem Anschreiben beziffern. Ich würde auf jeden Fall mal da anrufen und fragen, was los ist und warum die Kosten nicht gezahlt werden. Mit Mahnbescheid kannst Du drohen, wenn Du keine vernünftige Auskunft bekommst. Dann würde ich telefonisch eine letzte Frist von einer Woche setzen mit der Androhung des Mahnverfahrens.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1154
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Telefonisch ist dort schwierig, kommt gleich eine Bandansage, alle Mitarbeiter im Gespräch. Man kann eine Rückrufbitte vereinbaren, dann wird man irgendwann innerhalb von 2 Tagen zurückgerufen.
Ich habe jetzt nochmal ein letztes Schreiben geschickt mit Zahlungsfrist 1 Woche und MB angedroht. Dank dir für die schnelle Antwort
Ich habe jetzt nochmal ein letztes Schreiben geschickt mit Zahlungsfrist 1 Woche und MB angedroht. Dank dir für die schnelle Antwort
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Das ist kein Fall für einen Mahnbescheid, es geht doch nicht um eine zivilrechtliche Forderung. Wenn nicht festgesetzt und gezahlt wird, kann ggf Untätigkeitsklage erhoben werden.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ja, leider. Aber wenigstens verdient der RA daran ja nochmal.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1993
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Oder Kopien des Schreibens und der Mahnschreiben an den Leiter der Behörde schicken mit der höflichen Bitte für eine rasche Ausgleichung Sorge zu tragen. Damit hatte ich in der Vergangenheit idR immer Erfolg.