PKH-Antrag Nachweis nicht vorgelegt / angedachter VGL

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alexandras
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#1

10.09.2021, 10:36

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Leider habe ich mit PKH so gut wie gar nichts zu tun und habe nun zwei unterschiedliche Fälle, die mir Probleme bereiten:

1. Mdt. bekommt PKH mit Ratenzahlung bewilligt. Das einzusetzende Vermögen beträgt 182 €, sodass eine Rate von 91 € festgesetzt wurde. Nun hatte die Mdt. zwar einen Konsumentenkredit mit einer Rate im Antragsformular angegeben, jedoch hier nur die Restschuld eingetragen und über die Restschuld einen Kontoauszug beigefügt. Einen Nachweis für die monatliche Rate, die sie zahlt, hat sie allerdings nicht beigefügt. Wäre für diesen Kredit die zu zahlende Rate von 205 € berücksichtigt worden, wäre kein verbleibendes einzusetzendes Einkommen übrig geblieben, sodass keine Rate zu zahlen wäre. Auch fällt der Mdt. im Nachhinein ein, dass sie noch einen weiteren Kredit hat.

Kann man hier gegen die PKH Bewilligung vorgehen, den Nachweis für die Kredite einreichen, um damit die PKH ohne Ratenzahlung zu bekommen?

Ich habe zwar schon versucht, hierzu was zu finden, bin auf § 127 (3) 3 ZPO gestoßen, aber hier heißt es ja "die sofortige Beschwerde der Staatskasse".

Dieses Verfahren wurde mittels Vergleich beendet, Mdt. zahlt Summe X an Gegner in Raten. Kosten werden gegeneinander aufgehoben.



2. PKH-Antrag ist gestellt und das Verfahren befindet sich im Prüfungsverfahren (Klage soll nur erhoben werden, wenn PKH bewilligt wird). Hier kam nun die Gegenseite und möchte einen Vergleich schließen, Gegner hätte gerne, dass unser Mandant dessen Kosten zahlt und den PKH-Antrag zurück nimmt. Chef schwebt Kostenaufhebung vor, Mandant möchte eigentlich nicht für seine Kosten aufkommen. Ganz dunkel habe ich was in Erinnerung, dass es wohl die Möglichkeit gibt, einen Vergleich im Prüfungsverfahren protokollieren zu lassen, bei dem dann auch PKH für den VGL bewilligt wird. Habe ich das richtig in Erinnerung? Und wenn ja, gibt es mit Sicherheit auch Trillionen Fallstricke - habt Ihr vielleicht einen Tipp für mich, in welche Richtung ich da suchen muss?

Liebe Grüße
alex
Feldhamster
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#2

10.09.2021, 14:00

Zu 1:

Man kann jederzeit die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gericht mitteilen mit der Bitte um Überprüfung der Ratenzahlung. Dazu einfach das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen Belegen einreichen.

Zu 2:
Da kann ich dir leider nicht helfen.
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jojo
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#3

10.09.2021, 14:30

Naja Feldhamster, es werden da nur Änderungen berücksichtigt: Keine Änderung, weil der Kredit schon lief, keine Abänderung. Besser wäre es, in der einmonatigen Beschwerdefrist sofortige Beschwerde einzulegen und die Nachweise zu erbringen.

Zur zweiten Frage: Keine PKH für die PKH.
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alexandras
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#4

13.09.2021, 10:20

Vielen Dank Euch beiden für Eure Rückmeldungen, dann werden wir wohl das mit der sofortigen Beschwerde mal in Angriff nehmen :)

Die zweite Frage hat sich heute von alleine erledigt - die Ablehnung der PKH war heute in der Post.
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