Zahlung verteilen bei Zahlung KFB
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Ja das habe ich auch gedacht, bin aber davon ausgegangen, dass das Quotenvorrecht die Rechtsanwaltskosten betrifft und nicht die Hauptforderung.
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Diese ganze Pfändung geht schon 4 Jahre und der Gegner zahlt brav 30,00 € jeden Monat. Die Rechtsschutzversicherung wird noch Jahre warten bis die Hauptforderung von knapp 4.000,00 € getilgt ist Man kann diese Auszahlungen an den Mandanten ja nicht mal damit begründen, dass wir die geringere Schuld zuerst abgeführt haben Kannst du mir sagen wieso ihr das teilweise so macht?
- Adora Belle
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Bei offener Hauptforderung sind die Zahlungen zwar gegenüber dem Schuldner nach §367 BGB zu verrechnen, das gilt aber nicht im Innenverhältnis RSV-Mandant. Dort wird immer zunächst der Mandant=Versicherungsnehmer befriedigt. Der Rechtsgedanke des §86 VVG gilt nicht nur für Kosten, sondern auch wenn es um den eigentlichen Streitgegenstand, also die Hauptforderung, geht. Vgl OLG Hamm VersR 2000, 1101.
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Adora Belle hat das schon ausgeführt.Kristinchen31655 hat geschrieben: ↑31.08.2021, 15:52Kannst du mir sagen wieso ihr das teilweise so macht?
Außerdem: Wenn der Gegner gar nicht oder nur teilweise zahlen würde/könnte, würde die RSV die Kosten ja auch tragen. Warum sollte dann die RSV zuerst ihr Geld bekommen, wenn überhaupt gar nicht klar ist, ob der Gegner alles vollständig zahlen wird?
Hier wird das auch noch einmal erklärt: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 74383.html