Hi,
Chef ist im Urlaub und man macht Aktenablage...
Was macht Ihr mit vorläufigen Zahlungsverboten? (ordnungsgemäß verbunden mit Zustellurkunde und so) Schickt Ihr die bei Aktenablage an den Schuldner in entwerteter Form oder an den Mandanten oder behaltet Ihr die?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
spatzn
Aktenablage
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Ein vorläufiges Zahlungsverbot wird doch nur vorab rausgeschickt und durch die Pfändung dann begründet bzw. abgesichert. Sobald also der PfÜB da ist, ist das Zahlungsverbot doch ohnehin hinfällig.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!