Nachfestsetzungsantrag
- Adora Belle
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Du bist aber nicht beschwert. Es wurde genau das festgesetzt was beantragt war. Deshalb hilft Dir nur die Nachfestsetzung.
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- Foren-Azubi(ene)
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Hallo zusammen, ich würde gerne das Thema noch einmal aufgreifen, wenn ich darf
wir haben den beantragten KfB im Mai 2021 erhalten. Dieser wurde durch die Gegenseite bereits bezahlt.
Nun stelle ich mit Erschrecken fest, dass verauslagte Gerichtskosten für den Sachverständigen i.H.v. 1.500,00 € nicht berücksichtigt wurden.
Dies habe ich auch erst gemerkt, nachdem die Rechtsschutzversicherung, die in Vorleistung getreten ist, moniert, dass nicht all ihre Kosten unsererseits zurückerstattet wurden.
Jetzt weiß ich auch wieso
Kann ich das jetzt noch im Wege der Nachfestsetzung beantragen? Oder habe ich riesen Mist gebaut und wir dürfen die Haftpflicht einschalten??
wir haben den beantragten KfB im Mai 2021 erhalten. Dieser wurde durch die Gegenseite bereits bezahlt.
Nun stelle ich mit Erschrecken fest, dass verauslagte Gerichtskosten für den Sachverständigen i.H.v. 1.500,00 € nicht berücksichtigt wurden.
Dies habe ich auch erst gemerkt, nachdem die Rechtsschutzversicherung, die in Vorleistung getreten ist, moniert, dass nicht all ihre Kosten unsererseits zurückerstattet wurden.
Jetzt weiß ich auch wieso
Kann ich das jetzt noch im Wege der Nachfestsetzung beantragen? Oder habe ich riesen Mist gebaut und wir dürfen die Haftpflicht einschalten??
- Anahid
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Wie heißt es immer so schön: Das kommt drauf an.
Die Frage ist, was im Kostenfestsetzungsantrag stand? War dort der Satz vorhanden, dass nicht berücksichtigte Gerichtskosten hinzuzusetzen sind oder habt Ihr das nicht beantragt?
Die Frage ist, was im Kostenfestsetzungsantrag stand? War dort der Satz vorhanden, dass nicht berücksichtigte Gerichtskosten hinzuzusetzen sind oder habt Ihr das nicht beantragt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Genau, in unserem Kostenfestsetzungsantrag stand:
"Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung ......"
Es wurden zwar einerseits Gerichtskosten v. 159 Euro berücksichtigt, aber nicht die 1.500 Euro für den Sachverständigen. Diese fehlen in dem KfB.
Mich grauts .....
"Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung ......"
Es wurden zwar einerseits Gerichtskosten v. 159 Euro berücksichtigt, aber nicht die 1.500 Euro für den Sachverständigen. Diese fehlen in dem KfB.
Mich grauts .....
- Anahid
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Na dann sei doch mal frech und beantrage bei Gericht die Erstattung, nachdem trotz Antrag hierüber keine Festsetzung erfolgt ist.
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- Anahid
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Na ich würde sie auf jeden Fall mal beantragen. Wenn der Betrag nicht festgesetzt wird, muss er ja erstattet werden.
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