Dann reiche den Kfa bitte erst ein, wenn die Kostengrundentscheidung (= Urteil) da ist.
Widerspruch gegen MB eingelegt, danach ins streitigen Verfahren, Klagerücknahme der Gegenseite
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Zunächst einmal: wenn die Gegenseite die Klage zurücknimmt, warum sollte dann ein Urteil kommen? Wenn die Gegenseite die Klage zurückgenommen hat, dann müsst Ihr beantragen, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und bevor dieser Beschluss nicht in der Welt ist, brauchst Du an eine Kostenfestsetzung keinen Gedanken zu verschwenden.
Nr. 3307 ist auf Nr. 3100 VV RVG anzurechnen (steht explizit als Anmerkung unter Nr. 3307 VV RVG).
Was sich für mich komplett nicht erschließt ist, warum hier alle der Meinung sind, eine TG wäre angefallen? Nach Deiner Angabe hat der Termin doch gar nicht statttgefunden.
Nr. 3307 ist auf Nr. 3100 VV RVG anzurechnen (steht explizit als Anmerkung unter Nr. 3307 VV RVG).
Was sich für mich komplett nicht erschließt ist, warum hier alle der Meinung sind, eine TG wäre angefallen? Nach Deiner Angabe hat der Termin doch gar nicht statttgefunden.
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Noch nicht ganz, aber geht schon. Hab Dich ja, um mich von der Leitung zu schubsen.
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