Liebe Mitstreiter,
ich habe hier einen europäischen vollstreckbaren Titel. Der Schuldner sitzt in Italien, hat aber ein Haus in Deutschland (Anschrift vorhanden). Könnt Ihr mir weiterhelfen, wie ich hier vorzugehen habe. Kann ich mit dem Titel eine Grundschuld auf das Haus eintragen lassen? Beauftrage ich einen Gerichtsvollzieher , da wo das Haus ist in Deutschland damit? Ich habe leider keine Erfahrung in Vollstreckungen mit Auslandsbezug.
Ich bin dankbar für Alles was mir weiterhilft
Zwangsvollstreckung mit Italienbezug
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Vielen Dank aber ich brauche etwas konkretere Hilfe.
Unser Mandant wollte das Haus kaufen, hat bezahlt, dann kam der Vertrag doch nicht zu stande weil ein Dokument des Schuldners fehlte. Jetzt will der Mandant sein Geld zurück haben.
Unser Mandant wollte das Haus kaufen, hat bezahlt, dann kam der Vertrag doch nicht zu stande weil ein Dokument des Schuldners fehlte. Jetzt will der Mandant sein Geld zurück haben.
- icerose
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Schau doch hier mal rein:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... els-f83418
oder hier:
http://www.europe-eje.eu/de/fiches-them ... ays/italie
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... els-f83418
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http://www.europe-eje.eu/de/fiches-them ... ays/italie
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Du wolltest wissen, ob Du eine Grundschuld auf das Haus eintragen lassen kannst. Und die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem mitgeteilten Link:
"Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der GBO, nämlich nach deren §§ 1 und 2. Der Antrag ist mithin an das GBA zu richten, in dessen Bezirk sich das zu belastende Grundstück befindet".
"Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der GBO, nämlich nach deren §§ 1 und 2. Der Antrag ist mithin an das GBA zu richten, in dessen Bezirk sich das zu belastende Grundstück befindet".