Hallo zusammen!
Hatte jemand von Euch schon einmal das Vergnügen, einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung eines Anwartschaftsrechts bzw. Eigentumsverschaffungsanspruchs zu beauftragen?
Ich gucke gerade sehr sehr ratlos... und würde als Drittschuldner den Eigentümer des besagten Grundstücks nehmen.
Danke, falls jemand einen Tipp hat!
Sonnige Grüße
Gewusel
Pfändung von Anwartschaftsrecht/Eigentumsverschaffungsanspruch (Grundstück)
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- Beruf: Rechtspfleger
Also,
das Anwartschaftsrecht bzw. der Eigentumsverschaffungsanspruch wird mit PfüB gepfändet, nicht durch den GV.
Sinnvollerweise wird beides im PfÜB gepfändet.
Bei der Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs ist das Grundstück an einen Sequester herauszugeben und an ihn aufzulassen.
Bevor dieser im Beschluss genannt wird würde ich mit ihm Kontakt aufnehmen und die Sache absprechen.
S. Geiselmann
das Anwartschaftsrecht bzw. der Eigentumsverschaffungsanspruch wird mit PfüB gepfändet, nicht durch den GV.
Sinnvollerweise wird beides im PfÜB gepfändet.
Bei der Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs ist das Grundstück an einen Sequester herauszugeben und an ihn aufzulassen.
Bevor dieser im Beschluss genannt wird würde ich mit ihm Kontakt aufnehmen und die Sache absprechen.
S. Geiselmann