KfA Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
mille
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 21.07.2021, 12:54
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

21.07.2021, 14:46

Hallo zusammen!

Da ich gerade frisch ausgelernt bin und so einen Fall noch nie hatte, musste ich mir einmal einen Account hier zulegen, damit ich hoffentlich Hilfe von euch bekommen kann.

Folgendes Problem:

Wir haben bereits im Februar einen KfA gemacht für das Klageverfahren, wo ein VU ergangen ist, sprich die 1,3 Verfahrensgebühr und die 0,5 reduzierte Terminsgebühr. Außerdem haben wir noch die Kosten für einen Gerichtstermin und Abwesenheitsgeld angemeldet. Wir vertreten die Klägerin. Danach hat die Beklagte Widerklage erhoben. Das Gericht hat die Widerklage jedoch abgewiesen und das VU bleibt aufrechterhalten. Nun soll durch einen weiteren KfA die weiteren Kosten anmelden. Leider kann mir dabei keiner Auskunft geben, wie das nun richtig funktioniert.

Die verschiedenen Gegenstandswerte des Klageverfahrens und der Widerklage habe ich zusammengerechnet. Nach der Widerklage gab es noch einen weiteren Termin. Demnach müsste ich doch die 1,3 VG und die 1,2 TG bekommen. Nun sind doch aber die vorherige 1,3 Verfahrensgebühr und die 0,5 Terminsgebühr aus dem 1. KfA hinfällig, oder? Muss ich die einfach nur in dem weiteren KfA in Abzug bringen oder muss ich die Gesamtsumme des 1. KfAs in Abzug bringen?

:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

22.07.2021, 10:39

Ich würde einfach beantragen, den KFA vom ....... wie folgt abzuändern/ergänzen und dann Deine neue Berechnung aufführen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten