Beklagter ist minderjährig...

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AndreaMP612
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#1

21.07.2021, 12:44

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich weiß, der Ursprungs-Beitrag zu diesem Thema ist schon "etwas" älter (2012), aber aus aktuellem Anlass möchte ich hieran einmal anknüpfen, weil wir uns hier in der Kanzlei nicht ganz einig werden, was als nächstes - und richtiges - zu tun ist...

Bei uns ist es so, dass der Gegner als Beklagter noch minderjährig ist (der wird nächsten Monat volljährig) und dieser Umstand ist hier bei Klageerhebung übersehen worden, weshalb wir seine Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter nicht aufgeführt haben. Dem Gericht ist es aber auch erst jetzt aufgefallen...
Naja, wie auch immer: jedenfalls schreibt uns das Gericht jetzt: "Da er im Passivrubrum nicht mit seinen gesetzlichen Vertretern aufgeführt wurde und an diese auch nicht zugestellt wurde, dürfte zum einen bislang keine wirksame Zustellung an den Beklagten vorliegen, zum anderen dürfte die Prozessfähigkeit des Beklagten in der derzeit vorliegenden Form unzulässig sein."

Das Gericht hat uns jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Wir haben die Sache hier untereinander diskutiert, drei Anwälte und ich - aber eine Lösung haben wir nicht wirklich gefunden. Anwalt B und Anwalt C meinen, die Klage nochmal unter dem bestehenden Aktenzeichen einzureichen und das Passivrubrum zu ändern... Anwalt C "verbeißt" sich etwas in den ZPO-Kommentar und hat Schwierigkeiten mit der Rubrumsberichtigung... Er meint vor allem den "gewillkürtem Parteiwechsel", für den die Rechtshängigkeit ja Voraussetzung ist.
Anwalt A und ich meinen, einen Antrag auf Rubrumsberichtigung zu stellen und zu beantragen, dass die Klage an die gesetzlichen Vertreter zugestellt wird.
Anwalt C hat da ein Problem mit...
Anwalt A und ich meinen aber, dass das doch gehen müsste, oder nicht? Es ist unserer Auffassung ja auch kein Parteiwechsel....der Beklagte wird ja "nur" gesetzlich vertreten. Es wird ja auch keine neue Partei an Stelle einer ausscheidenden Partei eingeführt... der Minderjährige scheidet ja auch nicht aus...

Wir stehen hier echt auf dem Schlauch, was wir gegenüber dem Gericht jetzt als Stellungnahme abgeben sollen. Wir können auch schlecht sagen, dass das Gericht die Sache bis Ende August liegen lassen soll, bis der Beklagte volljährig ist :roll:

Vielleicht habt ihr irgendeine Idee :kopfkratz

Danke schonmal und euch allen einen schönen Tag
Entweder bin ich eine gute Anwaltsgehilfin - oder Anwälte sind im wahren Leben gar nicht so schlau wie im Fernsehen (Zitat aus Chicago P.D.)
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#2

21.07.2021, 14:22

AndreaMP612 hat geschrieben:
21.07.2021, 12:44
... Anwalt A und ich meinen, einen Antrag auf Rubrumsberichtigung zu stellen und zu beantragen, dass die Klage an die gesetzlichen Vertreter zugestellt wird. ...
So würde ich das auch machen.
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#3

21.07.2021, 14:39

Hat die Gegenseite den ordnungsgemäß durch die Eltern vertreten auf die Klageschrift reagiert, zB durch eine Verteidugungsanzeige?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
AndreaMP612
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#4

21.07.2021, 14:42

Refa-99 hat geschrieben:
21.07.2021, 14:39
Hat die Gegenseite den ordnungsgemäß durch die Eltern vertreten auf die Klageschrift reagiert, zB durch eine Verteidugungsanzeige?
Nein, zumindest nicht dass ich wüsste.
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Soenny
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#5

22.07.2021, 06:23

Ich glaube nicht, daß das geht.

Siehe auch hier:

https://openjur.de/u/864071.html
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#6

22.07.2021, 08:43

Soenny hat geschrieben:
22.07.2021, 06:23
Ich glaube nicht, daß das geht.

Siehe auch hier:

https://openjur.de/u/864071.html
Guten Morgen Soenny,

vielen lieben Dank für den Hinweis. Stellt sich für uns jetzt allerdings die Frage des weiteren Vorgehens :kopfkratz

Vor allem: was schreiben wir dem Gericht?
Die Klage ist ja mangels Zustellung noch nicht rechtshängig , kann also quasi nicht zurückgenommen werden. Kann die umgestellt werden? Und wenn ja, wie am besten?

Beste Grüße
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#7

22.07.2021, 10:05

Soenny hat geschrieben:
22.07.2021, 06:23
Ich glaube nicht, daß das geht.

Siehe auch hier:

https://openjur.de/u/864071.html
Die zitierte Entscheidung dürfte einer Berichtigung nicht entgegenstehen, weil dort unter Rn. 16 von einer möglichen Heilung des Mangels die Rede ist. Es ging vornehmlich um die Frage, ob der beklagten Partei PKH zu bewilligen war. Diese wurde vom Gericht bejaht, weil die Klage - jedenfalls bis zu der angekündigten Änderung - unzulässig war. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Korrektur ausgeschlossen ist.
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#8

22.07.2021, 16:01

Wir probieren es jetzt mit dem Rubrumsberichtigungsantrag... Mal sehen was dabei rumkommt... - ich werde berichten.
Aber definitiv "Lehrgeld" - um zukünftig mehr darauf zu achten, ob der Gegner schon volljährig ist...
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#9

05.08.2021, 11:16

AndreaMP612 hat geschrieben:
22.07.2021, 16:01
Wir probieren es jetzt mit dem Rubrumsberichtigungsantrag... Mal sehen was dabei rumkommt... - ich werde berichten.
Aber definitiv "Lehrgeld" - um zukünftig mehr darauf zu achten, ob der Gegner schon volljährig ist...
Kurzer Zwischenstand:
Das Gericht hat jetzt die Zustellung veranlasst und der Gegenseite Fristen gesetzt. Unseren Antrag hat das Gericht ansonsten unbeantwortet gelassen...
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