Bis zur EU-Rente (die dann meistens zeitlich befristet ist, vorallem wenn man noch jung ist) ist es ein langer und oft schwieriger Weg. Und in der Zeit bekommt man dann eben andere Leistungenparalegal6 hat geschrieben: ↑15.07.2021, 12:44Blöde Frage: warum bekommst du Hartz IV und keine EU Rente dann? Nach H IV steht man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Dass stimmt ja dann bei dem GdB nicht. Wurde da nie was beantragt oder zu wenig eingezahlt?
Ich würde dann auch zum ÖD tendieren.
Keine berufliche Zukunft wegen Behinderung?
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Also laut Themenstarterin besteht das Problem seit 2018 und es wurde anscheinend auch nichts beantragt. Hatte bei mir nur etwas über ein Jahr gedauert
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Büdde richtig verstehen: Arbeitslosengeld bekommt man nur wenn man auch arbeiten kann. Das hab ich damals nicht bekommen, mit der Begründung dass ich ja nicht arbeiten kann. Der GbB alleine sagt nichts, aber es ist ja ein Unterschied ob mir ein Arm fehlt oder ich kopfmäßige Probleme habe. Sensibeles Themamrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑15.07.2021, 12:56Die Aussage ist so natürlich völliger Quatsch. Ein GdB von 50 bedeutet nicht, dass man dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung steht. Die TO steht dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Erkrankung nicht voll zur Verfügung. Der GdB sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit eines Menschen aus.paralegal6 hat geschrieben: ↑15.07.2021, 12:44... steht man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Dass stimmt ja dann bei dem GdB nicht.
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Es ging mir nicht darum, ob man irgendwelche ALG-Leistungen in Anspruch nehmen kann sondern einzig um Deine Aussagen, dass man mit GdB dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung steht. Nochmals: Grund für eine fehlende Arbeitsfähigkeit ist eine Erkrankung und nicht ein GdB. Genau solche Aussagen/Ansichten wie Deine sind der Grund, weshalb Menschen mit GdB es schwerer auf dem Arbeitsmarkt haben.paralegal6 hat geschrieben: ↑19.07.2021, 09:15Büdde richtig verstehen: Arbeitslosengeld bekommt man nur wenn man auch arbeiten kann. Das hab ich damals nicht bekommen, mit der Begründung dass ich ja nicht arbeiten kann. Der GbB alleine sagt nichts, aber es ist ja ein Unterschied ob mir ein Arm fehlt oder ich kopfmäßige Probleme habe. Sensibeles Themamrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑15.07.2021, 12:56Die Aussage ist so natürlich völliger Quatsch. Ein GdB von 50 bedeutet nicht, dass man dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung steht. Die TO steht dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Erkrankung nicht voll zur Verfügung. Der GdB sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit eines Menschen aus.paralegal6 hat geschrieben: ↑15.07.2021, 12:44... steht man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Dass stimmt ja dann bei dem GdB nicht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Das ist für dich natürlich erfreulich, aber ich habe schon Verfahren gehabt, wo das wesentlich länger dauert, besonders mit Verfahren vor dem Sozialgericht. Aktuell: eine Person kämpft seit fast 10 (zehn!) Jahren um Anerkennung eines Arbeitsunfalls und die damit verbundene EU-Rente.paralegal6 hat geschrieben: ↑19.07.2021, 09:10Also laut Themenstarterin besteht das Problem seit 2018 und es wurde anscheinend auch nichts beantragt. Hatte bei mir nur etwas über ein Jahr gedauert
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sollte nur heissen, dass jemand mit Gdb 100 wohl etwas mehr hat als ein GdB 10. war vielleicht schlecht formuliert. Kommt ja natürlich drauf an welcher Art die Krankheit ist. Ist mir schon klar. Glaube aber ohne Krankheit bekommt man keinen GdB, also muss ja irgendetwas vorliegen. Das ist ja nicht meine Ansicht sondern ein Fakt. Dass es Leute mit GdB 100 gibt die besser arbeiten als andere mit 50 ist leider auch Einstellungssache. Schon Leute mit 30 erlebt die völlig aufgeben. Das kann man daher nicht pauschalisieren. Was genau und wie wichtig das für den entsprechenden Beruf ist (beim Maurer ist ggf einiges schwerwiegender als wenn man im Büro sitzt) ist immer alles Einzelfall. Machen ja hier auch derartige Verfahren vor dem Sozialgericht. Die Themenstarterin schrieb aber nichts davon, dass bei ihr sowas liefe und hellsehen kann ich nicht. Wenn man sich wie ein Versager fühlt kommt man evtl. im Bewerbungsgespräh auch nicht gut rüber. LGmrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑19.07.2021, 09:47Es ging mir nicht darum, ob man irgendwelche ALG-Leistungen in Anspruch nehmen kann sondern einzig um Deine Aussagen, dass man mit GdB dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung steht. Nochmals: Grund für eine fehlende Arbeitsfähigkeit ist eine Erkrankung und nicht ein GdB. Genau solche Aussagen/Ansichten wie Deine sind der Grund, weshalb Menschen mit GdB es schwerer auf dem Arbeitsmarkt haben.
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Die Themenstarterin war serit 9.7. nicht hier, also werde ich das Thema zunächst mal schließen
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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