Trinkgeld verbuchen

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GLinux
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#1

09.06.2021, 08:46

Hallihallo,

wir haben den Fall, dass ein Mandant einen kleinen Betrag von uns bekommt. Auf die Bitte, uns seine Bankverbindung mitzuteilen, schrieb er, dass wir den Betrag in die Kaffeekasse tun sollen.

Wie verbuche ich das denn? Dass da Umsatzsteuer enthalten ist, ist mir klar. Aber muss ich jetzt über den Betrag eine Rechnung schreiben, damit die Umsatzsteuer ausgewiesen ist und ich einen Beleg für die Buchhaltung habe?

Danke schon mal für die Antwort.

GLinux
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Dany1981
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#2

09.06.2021, 08:53

Und ihr wollt den Betrag nicht in die Kaffeekasse tun, sondern als Gebühren verbuchen? :kopfkratz

Ich hätte über die Kasse eine ganz normale Auszahlung gemacht, wie wenn der Mandant da gewesen wäre und dann in die Kaffeekasse gemacht. Habt ihr denn keine?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#3

09.06.2021, 09:57

Wir haben keine Kaffeekasse.

Und weil wir als Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer das Trinkgeld bekommen haben, müssen wir es als Einnahme versteuern. Das Geld liegt als auf einem Kanzleikonto und ich denke, ich brauche irgendeinen Beleg für die Buchhaltung, dass das eine Einnahme ist - ich kann ja schlecht eine Auszahlung buchen, wenn es keine Auszahlung gibt.

Oder reicht es, wenn ich in der Buchhaltung unsere Rechnung abhefte, manuell das Trinkgeld draufschreibe und drauf achte, dass der volle Betrag versteuert wird?

Irgendwie ist heute ein guter Tag, um auf dem Schlauch zu stehen :roll:
suzette
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#4

10.06.2021, 12:34

Ich würde es so machen wie Dany1981.

Wenn ihr keine Kaffeekasse habt, dann legt ihr eben eine an.

Ansonsten fragt mal den Steuerberater, falls ihr einen habt, was er bzgl. eines Belegs meint.
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Dany1981
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#5

10.06.2021, 15:02

Hat denn keiner ein altes Sparschwein daheim rumstehen, was nicht mehr gebraucht wird?
In einer früheren Kanzlei haben wir das Geld immer aus der Kaffeekasse genutzt und haben dann im Sommer für alle Eis geholt, auch für die Chefs.
Besteht denn euer Chef darauf es für sich zu behalten?

Ich hab hier ein Sparschwein an der Anmeldung stehen. Darf mir das Geld für mich selbst behalten. Kommt aber auch nicht oft was rein.
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#6

10.06.2021, 20:22

Naja, das Geld kommt von der Gegenseite, ist eigentlich Fremdgeld und der MDT will es nicht. Der Datensatz mit dem Geldeingang ist ja nun elektronisch da und wartet darauf, verarbeitet zu werden. Ich habe jetzt die Wahl, es als Einnahme zu deklarieren (dann brauche ich einen Beleg für die Buchung, aber welchen?) oder als Fremdgeld, aber dann ist mein Saldo auf dem Fremdgeldkonto nicht mehr ausgeglichen.

Vielleicht frage ich doch mal unseren Steuerberater, was man da machen kann.
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skugga
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#7

10.06.2021, 21:05

Ich sehe das Problem einfach nicht. Geldeingang ist ja klar, Fremdgeld; Auszahlung an Mdt. als FG-Auszahlung - die ich in diesem Fall als Barauszahlung mit Quittung machen würde, im Zweifelsfall kriegt er die Quittung per Post und soll sie unterschrieben wieder an Euch zurückschicken. Und dann ist es einfach so, als hätte der Mdt. Euch das ausgezahlte Geld in bar für Eure Kaffeekasse auf den Tisch gelegt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#8

11.06.2021, 08:34

skugga hat geschrieben:
10.06.2021, 21:05
Ich sehe das Problem einfach nicht. Geldeingang ist ja klar, Fremdgeld; Auszahlung an Mdt. als FG-Auszahlung - die ich in diesem Fall als Barauszahlung mit Quittung machen würde, im Zweifelsfall kriegt er die Quittung per Post und soll sie unterschrieben wieder an Euch zurückschicken. Und dann ist es einfach so, als hätte der Mdt. Euch das ausgezahlte Geld in bar für Eure Kaffeekasse auf den Tisch gelegt.
Schließe ich mich an.
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