Corona-Impfung
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Ich habe am letzten Samstag meine erste Impfung im Impfzentrum in BW, wo ich arbeite, bekommen. Wohne/arbeite im Dreiländereck Hessen/BW/RLP. Habe mir extra eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen lassen, eine ärztliche Bescheinigung besorgt und ich war doch sehr erstaunt, dass meine mündliche Angabe, dass ich in der Justiz arbeite ausgereicht hat. Die Ärztin meinte: "Sie haben bestimmt beruflich mit vielen Menschen zu tun." Daraufhin Kopfnicken als Bestätigung meinerseits und das wars.
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Wir hatten hier (Niedersachsen) vom Arbeitgeber auch eine Bescheinigung bekommen. Die RA-Kammer Oldenburg hat mitgeteilt, dass in die Priorisierung nur die Berufsträger fallen, die Angestellten aber versuchen könnten, über eine Arbeitgeberbescheinigung dennoch einen Impftermin im Impfzentrum zu ergattern . Bei mir kommt hinzu, dass ich bereits im letzten Jahr eine Coronainfektion überstanden habe und daher lt. RKI und StiKo nur eine Impfdosis bekommen darf. Nachfrage beim Serviceportal des Gesundheitsministeriums, wie ich dann nachweisen kann, dass ich vollständig geimpft bin, wenn im Impfpass nur ein Stempel drinsteht. Das wusste dort niemand, es sei aber eine interessante Frage, die man weitergebe und in 6 Wochen könne ich mich wieder melden. Ich habe dann beim örtlichen Gesundheitsdienst nachgefragt. Dort teilte man mir mit, dass ich mir zunächst eine Genesenenbescheinigung ausstellen lassen muss (die es nur auf Antrag gibt). Die Genesenenbescheinigung muss dann beim Impftermin vorgelegt werden. Auf meine Nachfrage, ob es denn dann irgendeinen Zusatz im Impfpass gibt, damit ich später bei der Vorlage für Reisen, Friseur, Einzelhandel etc. nicht jedes Mal Stress bekomme, weil ich doch auch mit einer Impfung als vollständig geimpft gelte, bekam ich vom Gesundheitsdienst beim Landkreis die Auskunft, die Tatsache, dass eine Impfung ausreicht, stehe ja auf der Homepage des RKI. Nach dem aktuellen Stand müsste ich also, wenn ich irgendwann mal geimpft sein sollte, neben dem Impfpass/digitalen Impfnachweis, meine Genesenenbescheinigung + Ausweis + Ausdruck/Link der RKI-Website mitführen. Ich hoffe jetzt, dass ich ab dem 07.06. evtl. eine Chance auf eine Impfung beim Betriebsarzt bekomme.
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Gilt nicht der positive PCR-Test in Verbindung mit dem Stempel im Impfausweis als Nachweis?
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Ich hatte für letzten Sonntag einen Impftermin im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein). Trotz Arbeitgeberbescheinigung wurde ich weggeschickt. Die haben dort die Anweisung, die Mitarbeiter von Anwälten, Notaren und Gerichten NICHT zu impfen. Zwei Kolleginnen aus anderen Kreisen in SH wurden aber geimpft. Man meinte dann zu mir, dass die Impfzentren sich dan nicht dran halten. Eine Kollegin meinte auch, dass sie sogar die Bescheinigung vergessen hatte und man danach nicht mal gefragt hat.
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Ich komme aus dem Kreis Pinneberg. Ich bin mit Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung geimpft worden.
- Ciara
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Meine Kolleginnen und Norderstedt und Reinbek auch.Hühnerhaufen hat geschrieben: ↑10.06.2021, 14:43Ich komme aus dem Kreis Pinneberg. Ich bin mit Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung geimpft worden.
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Ich seit letzter Woche Mittwoch. Was hast du bekommen?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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