Ich brauche mal eure Hilfe. Ich soll eine Grundschuld vollstrecken und kenne mich mit so was gar nicht aus.
Zunächst unser Mandant und seine Noch-Ehefrau haben ein gemeinsames Haus. Schuldnerin ist die Ehefrau. Auf dem gesamten Haus ist eine Grundschuld für eine Bank eingetragen. Kann man diese Grundschuld pfänden lassen und zwar nur diejenige, die auf dem Teil der Schuldnerin ist? Einen Grundschuldbrief haben wir nicht.
Mein Chef meinte, es müsste gehen eine offene oder eine versteckte Pfändung der Eigentümergrundschuld?
Kennt sich jemand hier aus? Danke
Pfändung offene / versteckte Eigentümergrundschuld
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Sie können nur Ansprüche des Schuldners pfänden.
Der Schuldner hat gegen die Bank einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld.
S. Geiselmann
Der Schuldner hat gegen die Bank einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld.
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